K l e i n e A n f r a g e 76
der Abgeordneten Stange und Dr. Hartung (DIE LINKE)
Aktueller Stand über die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Thüringen
Seit einigen Jahren wird eine öffentliche Diskussion über die flächendeckende Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) diskutiert. Im Unterschied zu den bisherigen Karten der Versicherten sollen die eGK auch die Möglichkeit eröffnen, gespeicherte Daten zu verändern und neue Daten (z. B. Medikation) hinzuzufügen. Gegenwärtig wird die Einführung der eGK in Modellen erprobt. Das Land übt die Aufsicht über die Krankenkassen aus.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Versicherungsträger erproben derzeit in welchen Regionen die Einführung der eGK in Thüringen?
2. Zu welchem Zeitpunkt soll die eGK nach gegenwärtigen Planungen der Landesregierung flächendeckend in Thüringen eingeführt werden?
3. Welche Kosten sind dem Land und den Versicherungsträgern bisher im Zusammenhang mit der Erprobung über die Einführung der eGK entstanden und wer hat diese Kosten zu tragen?
4. Welche Kosten werden voraussichtlich bis zum Ende der Erprobungsphase über die Einführung der eGK noch entstehen und wer soll diese Kosten tragen?
5. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit einer flächendeckenden Einführung der eGK zu erwarten und wer soll diese Kosten tragen?
6. Über welche Erfahrungen verfügen die Versicherungsträger gegenwärtig hinsichtlich der Erprobung über die Einführung der eGK?
7. Wie viele Widersprüche von Versicherten zur Einführung der eGK sind bisher eingelegt worden? Wie wurden die bisher eingelegten Widersprüche begründet? Wie viele Widerspruchsverfahren konnten bisher mit welcher Begründung noch nicht endgültig angeschlossen werden?
8. Welche Vorteile erwartet die Landesregierung bei einer flächendeckenden Einführung der eGK im Vergleich zu den gegenwärtig genutzten elektronischen Karten?
9. Mit welchen Maßnahmen sollen im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung der eGK die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt werden und wie begründet die Landesregierung die Auswahl dieser Maßnahmen?
10. Wie bewertet die Landesregierung die geäußerten Warnungen vor einem möglichen Missbrauch der auf den eGK enthaltenen personenbezogenen Daten und inwiefern hat die Landesregierung die bisherigen Warnungen zur Vermeidung des Missbrauchs bei der beabsichtigten flächendeckenden Einführung der eGK berücksichtigt? Aus welchen Gründen hat die Landesregierung welche Warnungen nicht berücksichtigt?
Stange Dr. Hartung
Antwort
Drucksache 5/270
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist kein Projekt der Länder, sondern gemäß § 291 a Abs. 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene übertragen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die
genannten Spitzenverbände eine Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - gematik - gegründet.
Zu 1.:
In Thüringen wird die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht erprobt.
Zu 2.:
Nach den aktuellen Planungen der gematik kann davon ausgegangen werden, dass der so genannte Basis- Rollout der elektronischen Gesundheitskarte frühestens im 2. Halbjahr 2010 in Thüringen beginnen wird. Hierbei erhalten die Versicherten ihre neuen, mit einem Lichtbild versehenen Chipkarten; Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser werden mit den neuen Lesegeräten ausgerüstet. Die neuen Chipkarten erfüllen zunächst keine zusätzlichen Aufgaben im Vergleich zu den derzeitigen Karten.
Zu 3.:
Bisher sind dem Land und den Thüringer Versicherungsträgern keine Kosten entstanden.
Zu 4.:
In Thüringen werden keine Erprobungen durchgeführt, dementsprechend fallen auch keine Kosten für Erprobungen an.
Zu 5.:
Zur Höhe der anfallenden Kosten können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Kosten für die neuen elektronischen Versichertenausweise tragen die Krankenversicherungen. Die Kosten für die elektronischen Heilberufsausweise werden von den jeweiligen Heilberufskammern getragen. Die Ausstattung der Praxen mit den erforderlichen neuen Kartenlesegeräten wird gemeinsam von den Leistungserbringern und den Kostenträgern finanziert. Hierzu sind noch entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Die Krankenhäuser erhalten für die Beschaffung der Kartenlesegeräte Zuschläge zu ihrem mit den Kostenträgern vereinbarten Budget.
Zu 6.:
Das gesamte Telematiksystem der elektronischen Gesundheitskarte wird in sieben Testregionen außerhalb von Thüringen umfassend geprüft. Die in diesen Tests gemachten Erfahrungen werden allen am Telematiksystem Beteiligten, d.h. den Leistungserbringern, den Kostenträgern und auch den Herstellern technischer Komponenten, zur Verfügung gestellt.
Zu 7.:
Widersprüche von Versicherten sind der Landesregierung nicht bekannt.
Zu 8.:
Mit dem Basis-Rollout werden die neuen, mit einem Lichtbild versehenen Versichertenausweise ausgegeben, die dem Missbrauch des Ausweises und damit einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Leistungen entgegenwirken sollen.
Nach Einführung aller Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte, die schrittweise erfolgen soll, wird neben einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Transparenz im Allgemeinen vor allem eine höhere Qualität der medizinischen Versorgung des einzelnen Patienten erwartet, da die für die Behandlung erforderlichen Daten, wie z.B. Impfstatus, Allergien und bisherige Medikamentierungen, in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden können. Dabei bleiben die Versicherten Herr über ihre eigenen Daten. Jeder bestimmt, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf diese Daten erhalten soll.
Somit kann im Endausbau der Telematikinfrastruktur jeder Einzelne sein eigener Gesundheitsmanager werden und besser als bisher gleichberechtigt seine medizinischen Behandlungen mitbestimmen.
Zu 9.:
Der Aufbau der mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Telematikinfrastruktur wird bundesweit erfolgen. Daher sind die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz keine Länderangelegenheit. Dem Datenschutz wurde von den Entwicklern von Anfang an große Aufmerksamkeit gewidmet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und auch die Datenschutzbeauftragten der Länder waren und sind in die Entwicklungsprozesse eingebunden. In seinem Tätigkeitsbericht 2005-2006 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits festgestellt, dass das Zugriffskonzept der elektronischen Gesundheitskarte so konzipiert ist, dass das Patientengeheimnis auch gegenüber und zwischen Angehörigen der Heilberufe
umfassend gewahrt bleibt. Auch die Grundprinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit werden eingehalten. Personenbezogenen Daten dürfen nach § 291 a Abs. 3 SGB V nur mit Einwilligung der Versicherten verarbeitet werden.
Die mit dem Basis-Rollout verbunden Anwendungen sind datenschutzrechtlich gesichert. Die weiteren Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte werden schrittweise und erst dann eingeführt, wenn praxistaugliche, höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Lösungen vorgelegt und getestet worden sind. Thüringen wird die Anwendungen entsprechend den nach diesen Tests vorgegebenen Standards einführen.
Im “Weißbuch Datenschutz”, das auf der Website der gematik (www.gematik.de) als Download zur Verfügung steht, sind detaillierte Informationen hierzu erhältlich.
Zu 10.:
Wie bereits zu Frage 9 erläutert, sind hier keine Regelungen auf Landesebene gefragt. Der Missbrauch der besonders sensiblen Gesundheitsdaten soll durch besondere technische Lösungen innerhalb der Telematikinfrastruktur verhindert werden, die bei der Entwicklung der einzelnen Komponenten bereits umgesetzt werden. Die technischen Standards liegen sehr hoch.
Daher dient die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Bestandsaufnahme zu Organisationsstrukturen der gematik und ihrem Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit sowie zu den bisherigen Erfahrungen in den Testregionen unter anderem auch dem Ziel, noch besser als bisher zu gewährleisten, dass alle Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte auf höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügenden Lösungen beruhen werden.
Taubert
Ministerin







