Drucksache 5/166 Thüringer Landtag
K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Stange (DIE LINKE)
und
A n t w o r t
des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
Schweinegrippe-Impfung in Thüringen
Die Kleine Anfrage 48 vom 21. Oktober 2009 hat folgenden Wortlaut:
Mit dem 26. Oktober 2009 begann in Thüringen die Massenimpfung zur Vorbeugung einer massenhaften Erkrankung
an der so genannten Schweinegrippe. In der Öffentlichkeit wird heftig gestritten, ob und inwieweit die Massenimpfung tatsächlich begründet ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle zur Erkrankung an einer Grippe sind in Thüringen seit 2004 jährlich registriert (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?
2. Wie viele Fälle zur Erkrankung an der so genannten Schweinegrippe sind in Thüringen bisher registriert (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)?
3. Inwieweit ist auf Grundlage der bisher statistisch erfassten Erkrankungen an der so genannten Schweinegrippe im Vergleich zu den Erkrankungen an einer Grippe in den Vorjahren eine Abweichung festzustellen und woraus resultieren ggf. diese statistischen Abweichungen?
4. Auf welchen Grundlagen hat die Landesregierung beschlossen, dass sich Thüringen an der Massenimpfung zur Vorbeugung einer Erkrankung an der so genannten Schweinegrippe beteiligen wird? Welche Argumente sprachen dabei im Abwägungsprozess der Landesregierung für und gegen die Massenimpfung? Wie begründet letztlich die Landesregierung ihre Entscheidung zur Massenimpfung?
5. Welcher Impfstoff wird in Thüringen zum Einsatz kommen und wie wird die Entscheidung zur Auswahl des Impfstoffes durch die Landesregierung begründet?
6. Welche Nebenwirkungen können im Zusammenhang mit dem durch die Landesregierung ausgewählten Impfstoff eintreten? Inwieweit wurden dabei die möglicherweise auftretenden Nebenwirkungen mit dem zu erwartenden Ergebnis der Massenimpfung abgewogen, sollte sich herausstellen, dass gegenwärtig nicht von einer deutlich erhöhten Ausbreitung der Grippeansteckungen im Vergleich zu den Vorjahren ausgegangen werden kann?
7. Welche Kosten werden dem Land im Zusammenhang mit der Massenimpfung gegen eine Erkrankung der so genannten Schweinegrippe für welche einzelnen Maßnahmen voraussichtlich entstehen? Welche Kosten sind dem Land bisher zur Vorbereitung der Massenimpfung für welche Maßnahmen bereits entstanden?
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die erfassten Influenza-Erkrankungen in Thüringen seit 2004 ergeben sich aus folgender Übersicht:
Jahr Anzahl der Erkrankungen
2004 = 61; 2005 = 436; 2006 91; 2007 = 921; 2008 = 526;
2009 Stand: 18.11.09 = 3 731
Zu 2.:
Die erste labordiagnostisch bestätigte Erkrankung an Neuer Influenza A/H1N1 (sog. Schweinegrippe) kam in Thüringen am 8. Mai 2009 zur Meldung. Seitdem wurden in Thüringen 2 518 Erkrankungen an Neuer Influenza erfasst (Stand: 18. November 2009).
Zu 3.:
Aufgrund der Ermittlungen der Gesundheitsämter bei der Meldung einer Erkrankung an Neuer Influenza kann man einschätzen, dass der Krankheitsverlauf und die Dauer im Vergleich zur saisonalen Influenza eher leichter ausgeprägt sind. Dessen ungeachtet traten in Thüringen bislang zwei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Nachweis des A/H1N1-Virus auf. In beiden Fällen lagen schwerwiegende Vorerkrankungen der Betroffenen vor. Darüber hinaus kamen keine schweren Krankheitsverläufe bzw. Komplikationen zur Meldung. Hospitalisierungen mussten bisher nur vereinzelt zur differenzialdiagnostischen Abklärung der Symptomatik veranlasst werden (Stand jeweils 19. November 2009).
Zu 4.:
Bei der Bestellung ist nicht von einer Massenimpfung ausgegangen worden. Vielmehr sollte für 30 Prozent der Bevölkerung ein Impfschutz ermöglicht werden. Da es sich um eine neue Variante des Influenzavirus A/H1N1 handelt, besteht in der Bevölkerung keine natürliche Immunität. Zur Reduzierung der Auswirkungen einer Pandemie ist die pandemische Influenza-Impfung die wichtigste und wirksamste Vorsorgemaßnahme innerhalb der Maßnahmen des Risikomanagements. Angesichts der hohen Infektiosität des Virus bestehen zur Impfung keine Alternativen.
Zu 5.:
Es kommt in Thüringen der Impfstoff Pandemrix von der Firma GlaxoSmithKline zum Einsatz. Der Impfstoff dieser Firma stand am schnellsten zur Verfügung. Im Übrigen verimpfen alle 16 Länder denselben Impfstoff.
Zu 6.:
Die Zahl der Neuinfektionen mit Influenza liegt deutlich über denen der vergangenen Jahre (vgl. Antwort zu Frage 1). Der bestellte Impfstoff hatte eine Zulassung und damit ist durch die Zulassungsbehörde eine Abwägung bezüglich der Nebenwirkungen erfolgt. Die Nebenwirkungen entsprechen denen, die auch bei der Impfung gegen die saisonale Grippe auftreten. Die Nebenwirkungen klingen gewöhnlich innerhalb von ein bis zwei Tagen nach der Impfung ohne Behandlung ab. Wenn sie bestehen bleiben, sollte ein Arzt konsultiert werden. Da bei dem pandemischen Impfstoff Wirkverstärker eingesetzt werden, kann es im Vergleich zum saisonalen Grippeimpfstoff etwas häufiger zu Lokal- und Allgemeinreaktionen wie Rötungen und schmerzhaften Schwellungen an der Einstichstelle sowie Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit, Gelenkund Muskelschmerzen kommen. Gelegentlich treten Allgemeinsymptome wie Übelkeit, Unwohlsein, Frösteln oder Schwitzen, Kribbeln und leichte Taubheitsgefühle an Händen und Füßen auf. In seltenen Einzelfällen kann es zu schweren Reaktionen kommen. Das wären beispielsweise Allergien, die in sehr seltenen Fällen zum Schock führen können.
Zu 7.:
Die dem Land entstehenden Kosten können noch nicht beziffert werden. Zur Finanzierung der mit der Impfung verbundenen Kosten ist ein Impffonds gebildet worden, in den alle Kostenträger (GKV, PKV, übrige Kostenträger) einzahlen, um die mit der Impfung verbundenen Kosten decken zu können. Erst nach Abschluss der Impfkampagne und Abrechnung des Impffonds kann die finanzielle Belastung des Landes festgestellt werden. Eine Unterscheidung nach einzelnen vorbereitenden Maßnahmen erfolgt insoweit nicht.
Taubert
Ministerin







