September 2010
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Finanzierung Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen…

Finanzierung Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen,
Frauenzentren sowie Erziehungs-, Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstellen

Die Landesregierung hat sich im Thüringer Familienfördergesetz dazu verpflichtet, die o. g. Einrichtungen mitzufinanzieren. Um die Landesmittel zu erhalten, brauchen die Träger die Zusage der kommunalen Finanzierung. Diese sind jedoch von verabschiedeten und genehmigten Haushalten der Kommunen abhängig.

Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob aufgrund des fehlenden Landeshaushaltes und von fehlenden kommunalen Haushalten Einrichtungen im kommenden halben Jahr existentiell gefährdet sind und wenn ja, welche?
2. Plant die Landesregierung die Zuschüsse im Haushaltsjahr 2010 in bisheriger Höhe zu veranschlagen?
3. Bis wann wird die Landesregierung die in den Verordnungen festgelegten Zuschüsse an die Träger auszahlen?
4. Welchen Einfluss macht die Landesregierung geltend, um die Einrichtungen zu sichern und Schließungen zu vermeiden?

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