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Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (mit Antwort)

K l e i n e A n f r a g e 69

der Abgeordneten Stange (DIE LINKE)

Aktivitäten Thüringens für einen “Nationalen Aktionsplan” zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Am 18. September 2009 hat der Bundesrat als Teil der Stellungnahme zum “Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe” in Drucksache 663/09 folgenden Punkt 3 beschlossen: “Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Men schen mit Behinderungen zu entwickeln. Dabei ist die Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretungen behinderter Menschen sicherzustellen. In einem solchen Aktionsplan sollen kurz-, mittel - und langfristige Ziele für die Umsetzung des Übereinkommens und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen formuliert werden.”

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position hat die Landesregierung im Rahmen der Beratung der o. g. Angele genheit im Bundesrat vertreten? Insbesondere: Hat Thüringen der Schaffung eines solchen Aktionsplans zugestimmt und hat es Vorstellungen zur “Zeitschiene” geäußert, in der der Aktionsplan erarbeitet werden soll?
2. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen nach Ansicht der Landesregierung für den Freistaat Thüringen, die Beteiligung der Länder - und damit Thüringens und seiner Kommunen - und der Interessenvertretungen behinderter Menschen, insbesondere der in Thüringen aktiven, an der Erarbeitung und Umsetzung des o. g. “nationalen Aktionsplans” sicherzustellen und wie wird die Landesregierung diese Handlungsmöglichkeiten nutzen?
3. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele sollte nach Ansicht der Landesregierung dieser Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festlegen? Welche konkreten Maßnahmen könnten/sollten nach Ansicht der Landesregierung zur Umsetzung auf Bundesebene bzw. auf Landesebene in dem Aktions plan zur Umsetzung bis 2014 verankert werden?
4. Inwiefern ist nach Ansicht der Landesregierung die Aufnahme eines Evaluationsverfahrens im Aktionsplan zur Prüfung der Wirksamkeit der Umsetzungsmaßnahmen notwendig bzw. sinnvoll? Welche Gremien und Organisationen könnten bzw. sollten nach Ansicht der Landes regierung das Evaluationsverfahren durchführen und/oder begleiten?
5. Inwiefern hält es die Landesregierung für sinnvoll, ergänzend bzw. in Ausfüllung des nationa len Aktionsplans auf Landesebene einen eigenständigen Aktionsplan zu erarbeiten und umzu setzen? Sollte das Evaluationsverfahren dafür entsprechend dem für die Umsetzung des nationalen Aktionsplans gestaltet sein?
6. Welche besonders vorrangigen Handlungsschwerpunkte ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung bei der Gegenüberstellung der o. g. UN-Konvention und des o. g. aktuellen Berichts der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen? Welche der Handlungsschwerpunkte sind vor allem in der Verantwortung des Freistaats Thüringen zu bearbeiten?

Stange

Antwort


Drucksache 5/248
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der
Landesregierung

mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Thüringen hat dem Bundesratsbeschluss vom 18. September 2009 zugestimmt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Eine Zeitschiene zur Erarbeitung des Aktionsplanes wurde bisher nicht thematisiert.
Zu 2.:
Die Länder wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber informiert, dass geplant ist, noch in diesem Jahr im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung erste Überlegungen zum Konzept eines nationalen Aktionsplanes zu erörtern. In diesem Zusammenhang soll auch die konkrete Beteiligung der Länder an der Erarbeitung und Umsetzung dieses Planes beraten werden. Thüringen wird sich in enger Abstimmung mit den Kommunen und Interessenvertretungen behinderter Menschen
aktiv in den Prozess der Umsetzung des Übereinkommens einbringen.
Zu 3.:
Beim gegenwärtigen Stand der Diskussion sind konkrete Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene noch nicht darzustellen. Die sehr unterschiedliche Ausdifferenzierung der einzelnen Artikel des Übereinkommens sowie eine bisher fehlende gemeinsame Auslegung der Vertragsstaaten, insbesondere auch hinsichtlich des Behinderungsbegriffes erfordern eine vertiefende Befassung. Es ist laut Bundestagsbeschluss gerade Aufgabe des nationalen Aktionsplanes kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Umsetzung des Übereinkommens festzulegen. Insofern ist die Diskussion abzuwarten.
Zu 4.:
Die Frage, inwieweit bzw. in welcher Form ein Evaluierungsverfahren zur Prüfung der Wirksamkeit der Umsetzungsmaßnahmen notwendig bzw. sinnvoll ist, kann erst nach Erstellung des Aktionsplanes, auch in Abhängigkeit von seiner Diversifikation beantwortet werden.
Zu 5.:
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird sich die Landesregierung Thüringens für die Umsetzung der
UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen einsetzen. Inwieweit dazu die Erarbeitung eines eigenständigen Aktionsplanes erforderlich ist bzw. wie dieser ggf. auszugestalten ist, wird in Abhängigkeit von der Ausgestaltung des nationalen Aktionsplanes zu entscheiden sein.
Zu 6.:
Das Übereinkommen enthält einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine unabhängige Lebensführung und umfassende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Rechte für Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen Vertragsstaaten sind die Umsetzungserfordernisse sehr differenziert.
Aus Sicht des Landes Thüringen ergeben sich auch unter Berücksichtigung des Berichtes der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe (Bundestagsdrucksache 16/13829) Handlungsschwerpunkte in folgenden Bereichen:
- Barrierefreiheit und Mobilität,
- Bildung,
- Arbeit und Beschäftigung sowie
- wohnortnahe Hilfen und Dienstleistungen.

Konkrete Handlungsansätze sind bereits im Bereich Bildung, der in Verantwortung des Landes liegt, darzustellen:
Ein vorrangiger Schwerpunkt ist die stetige Verbesserung der Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher. Die Förderschulbesuchsquote lag im Jahr 2006 in Thüringen deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt.
Die Integrationsquote lag 2007 etwa auf dem bundesdeutschen Niveau und konnte auf 16,81 Prozent im Jahr 2008 angehoben werden. Gleichzeitig erreichen in Thüringen beinahe die Hälfte aller Förderschulabsolventinnen und -absolventen den Hauptschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss. Dies liegt unter anderem in der derzeitigen Struktur der Förderzentren in Thüringen begründet, die ein breites Bildungsangebot bereithalten und auch den Bildungsgang der Regelschule anbieten.
Die Gegenübergestellung der Daten (s. Anlage) lässt erkennen, dass sich die Handlungsschwerpunkte für den Bildungsbereich auf folgende Themen konzentrieren müssen:
- Senkung der Förderschulbesuchsquote
- Weiterentwicklung der Förderzentren und des “Gemeinsamen Unterrichts”.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden zur Erreichung der Zielstellung erste wichtige Maßnahmen eingeleitet:

Thüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für den Gemeinsamen Unterricht
Frau Prof. Dr. Ada Sasse und Dipl.-Math. Ursula Schulzeck erstellten 2008 eine erste Expertise zu “Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Gelingen des Gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen in Thüringen”, die jährlich fortgeschrieben wird. Die Ergebnisse der Expertisen wurden sowohl 2008 als auch 2009 in allen elf Staatlichen Schulämtern den Vertretern der Schulen und der schulischen Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. In jedem Staatlichen Schulamt sind mindestens zwei Berater für Gemeinsamen Unterricht tätig, die durch die Forschungs- und Arbeitsstelle regelmäßig fortgebildet werden.

Steuergruppe Weiterentwicklung der Förderzentren und des Gemeinsamen Unterrichts
In jedem Staatlichen Schulamt arbeitet eine Steuergruppe WFG (Weiterentwicklung der Förderzentren und des Gemeinsamen Unterrichts). Aufgabe der Steuergruppe ist es, die Ergebnisse der Expertise bezogen auf ihren Schulamtsbereich zu analysieren und aus den Ergebnissen Handlungsschwerpunkte abzuleiten.

Förderschulen als Kompetenz- und Beratungszentrum
Zu Jahresbeginn 2009 initiierte das Thüringer Kultusministerium eine “Arbeitsgruppe Förderschulen als Kompetenz- und Beratungszentrum (AG Vision)”. In dieser arbeiten Vertreter der Schulträger, der Schulverwaltung und der Förderzentren mit dem Ziel, eine Vision für die Förderschulen unter den Bedingungen des Gemeinsamen Unterrichts zu entwickeln. Die AG wird demnächst einen Ergebnisbericht vorlegen.

Schuleingangsphase an Thüringer Grundschulen
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Schulversuchs “Veränderte Schuleingangsphase” startete 2005 das Folgeprojekt “Landesweites Thüringer Transferprojekt zur Einführung der Schuleingangsphase”. Dieses Transferprojekt wurde, wie bereits schon der Schulversuch, von Frau Prof. Dr. Ursula Carle (Universität Bremen) und Dr. Heinz Metzen wissenschaftlich begleitet. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens wurde ein Unterstützungssystem etabliert, das die Grundschulen auf dem Weg hin zu einer klassenstufenübergreifenden, flexiblen Schuleingangsphase mit Gemeinsamem Unterricht begleitet und unterstützt.

Globale Stundenzuweisung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 bildeten die Förderzentren erstmals mit den ihnen zugewiesenen Grund-, Regelschulen und Gymnasien ein Netzwerk. Die Stundenzuweisung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhielt das jeweilige Förderzentrum mit dem Ziel, diese bedarfsgerecht an die Schulen des Netzwerkes zu verteilen. Eine Prüfung über die Verwendung dieser Stunden zum Schuljahr 2009/2010 ergab deutliche Fortschritte gegenüber dem Schuljahr 2008/2009. Es kann eingeschätzt werden, dass die Netzwerkarbeit greift und die Förderzentren zunehmend ihren erweiterten Auftrag konstruktiv annehmen.
Im Schuljahr 2009/2010 lernen deutlich mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht.

Schulversuch: Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen im Gemeinsamen Unterricht nach den Lehrplänen der Grund- und Regelschulen.
Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde der genannte Schulversuch initiiert, an dem sich 28 Grundund Regelschulen beteiligen.
Inhalt dieses Schulversuches ist es, ein Konzept zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren, mit welchem die Leistungen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser erhoben, dokumentiert und bewertet werden können. Der Schulversuch hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2015 oder endet, wenn Versuchsinhalte in gesetzliche Vorgaben übernommen wurden.

Taubert
Ministerin