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Die Fraktion kann entsprechend der Geschäftsordnung des Stadtrates für jede Stadtratssitzung grundsätzlich 5 Anfragen stellen.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit auch noch unmittelbar vor der Sitzung sogenannte "Dringliche Anfragen" zu stellen.
Neben diesen Anfragen hat jeder Bürger Erfurts die Möglichkeit Bürgeranfragen zu stellen.