Opferrenten und Entschädigungen als Schonvermögen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehungsweise anderweitig geschütztes Einkommen/Vermögen
Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange und Antwort der Landesregierung Anfragenummer 3111 - Drucksache 6/5991
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