Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften schnellstens verwirklichen

PresseKarola StangeGleichstellung

Mit Blick auf die Ankündigung der Landesregierung, in der heutigen Bundesratssitzung der Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen der ‚sexuellen Identität' in Artikel 3 des Grundgesetzes zuzustimmen, fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, "nicht nur Schaulaufen im Bundesrat zu betreiben, sondern vor der eigenen Haustür in Thüringen die immer noch andauernde Diskriminierung von lesbischen und schwulen Menschen und ihren Lebenspartnerschaften endlich zu beseitigen", so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin.

Das Landesrecht hätte schon lange angepasst werden müssen, da seit Inkrafttreten der Landesverfassung ein Diskriminierungsverbot aufgrund der ,sexuellen Orientierung' Betroffener in Artikel 2 Absatz 3 verankert ist. "Thüringen hat in Bezug auf die Gleichstellung in diesem Bereich auch nach eigenen Maßstäben 15 Jahre Verspätung", konstatiert Frau Stange. Da die Landesregierung nicht einmal Gesetzesvorschlägen der LINKEN folgen wollte, die nach EU- und Bundesverfassungsgerichtsurteilen zwingend notwendig seien, habe die Fraktion im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD e.V.) eine entsprechende Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Initiative des Bundesrates und ein kürzlich beim Bundesverfassungsgericht ergangenes Urteil belegten ebenfalls, wie berechtigt die Forderungen der LINKEN sind, unterstreicht die Abgeordnete Stange. "Angesichts der Haltung der Landesregierung im Bundesrat bleibt die spannende Frage, wie sich die Landesregierung im Klageverfahren in Weimar nun verhalten wird. Bisher hat sie keine Stellungnahme abgegeben und um Fristverlängerung bis 1. Februar 2010 gebeten."
Die Gleichstellungspolitikerin bewertet den Vorstoß des Bundesrates als "sehr wichtigen Schritt, um völlig veraltete gesellschaftliche Vorstellungen über Menschen im Allgemeinen und die Institutionen Partnerschaft und Familie im Besonderen endlich in die Mottenkiste zu verbannen". Durch eine Mehrheit im Bundesrat könnte die Verfassungsänderung im Bundestag weiter beraten werden.