Inklusiver Arbeitsmarkt – konsequente Schritte gehen

Karola Stange
PresseKarola Stange

Anlässlich des Beschlusses des Bundestages für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt äußert sich Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, wie folgt: „Der im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf, der Maßnahmen für einen inklusiven Arbeitsmarkt vorsieht, ist sehr zu begrüßen. Dennoch kann festgehalten werden: Dieser Gesetzesentwurf geht zwar wichtige Schritte, ihm fehlt aber die nötige Entschlossenheit. So werden arbeitslose Menschen mit Behinderung in dem Gesetzesentwurf vergessen und auch wichtige Instrumente wie das Budget für Arbeit, welches Menschen mit Behinderung hilft, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, findet keine ausreichende Weiterentwicklung.“

„Der Gesetzesentwurf des Bundes lässt außer Acht, dass die Rahmenbedingungen des Budgets für Arbeit besser ausgebaut werden müssen. Wichtig wäre, dass Nutzer:innen des Budgets für Arbeit mit einem Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestattet werden und die Rentenansprüche der Budget-Nutzer:innen zu ihren Gunsten zu klären“, führt Stange weiter aus.

„Weiterhin werden im bisherigen Gesetzesentwurf vor allem auch Fördermöglichkeiten für arbeitslose Menschen mit Behinderung vergessen. Gerade hier muss aber unbedingt nachgebessert werden. Noch allzu häufig werden hier Menschen mit Behinderung im Stich gelassen, wobei sie gut ausgebildetes Personal sind.  Denn es mangelt keinesfalls an der Qualifikation. So haben Medienberichten zufolge und nach Information der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit im letzten Jahr in Thüringen über 70 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen einen Berufsschulabschluss oder einen akademischen Abschluss. Deshalb muss die Bundesagentur für Arbeit als zentrale zuständige Stelle benannt werden, für Menschen mit Behinderung, die sich im SGB II oder SGB III Rechtskreis befinden. Ihnen muss eine schnelle und bedarfsorientierte Vermittlung in Berufe ermöglicht werden“, ergänzt Lena Saniye Güngör, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Gewerkschaftspolitik.

„Deutschland hat sich mit dem Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die gleichwertige Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft zu schaffen. Doch gerade am Arbeitsmarkt ist noch viel zu tun, um diesen Anspruch gerecht zu werden. Deshalb freuen wir uns über die Gesetzesinitiative aus dem Bundestag, plädieren aber dafür, noch konsequenter für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzutreten. Wenn wir Teilhabe und Inklusion ernst nehmen, dann müssen wir entschlossen aktiv werden“, schließen Stange und Güngör ab.