Sinnesbehindertengeld erhöhen – Teilhabe sichern!

Karola Stange
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Anlässlich des Gesetzesentwurfes zur Anpassung des Sinnesbehindertengeldgesetzes äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt:

„Ich freue mich, dass wir als Rot-Rot-Grüne Koalition heute einen Gesetzesentwurf zum Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz in den Landtag eingebracht haben. Bereits mit dem Haushaltsbeschluss im Dezember letzten Jahres haben wir den Grundstein hierfür gelegt, in dem wir die im Haushalt geplante Summe für das Sinnesbehindertengeld um 2.475.000 Euro auf insgesamt 16.175.000 Euro erhöht haben.“

Hintergrund für die Initiative zur Anpassung des Gesetzes ist die laut Rot-Rot-Grüner Koalition notwendige Erhöhung der Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindengelder in Thüringen. Das Gesetz, welches zu Zeiten der CDU-Regierung in Thüringen sogar zeitweise abgeschafft wurde und erst auf Druck der Betroffenenverbände wiedereingeführt wurde, ist zuletzt im Jahr 2018 erhöht worden. Damit spiegeln die Geldbeträge nicht mehr die Marktentwicklungen und Preissteigerungen wider, die in den letzten Jahren stattgefunden haben. Mit schweren Folgen, so Stange:

„Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung in Thüringen sind auf dieses monatliche Sinnesbehindertengeld angewiesen. Es ist eine wichtige Hilfeleistung, um an dem gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und den Alltag selbstbestimmt bewältigen zu können. Nur ein Beispiel: Die Gebärdendolmetscherkosten sind von über 45 Euro auf 75 Euro gestiegen“, führt Stange weiter aus.

Auch ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass Thüringen mit seinen Geldern weit unter dem Durchschnitt liegt. Dies zeige das Beispiel des Blindengeldes: So liege der Durchschnitt im Vergleich mit den Bundesländern, die ein Blindengeld auszahlen, bei 472 Euro. In Thüringen werde bisher aber bisher nur 400 Euro ausgezahlt, erklärt die Abgeordnete.

„Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Gelder erhöhen. Geplant ist die Erhöhung des Blindengelds auf 472 Euro, des Gehörlosengelds auf 136 Euro und des Taubblindengelds auf 608 Euro zu erhöhen. Wenn wir Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Sinnesbehinderung unterstützen wollen, dann gilt es dies auch entsprechend mit finanziellen Mitteln zu ermöglichen“ schließt Stange ab.