Zukunftssicherung für Menschen mit Sinnesbehinderung: Anpassung an wirtschaftliche Realitäten und Gewährleistung nachhaltiger Unterstützung
Vor einem Jahr verabschiedete der Thüringer Landtag auf Initiative von Die Linke, SPD und Grünen einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes. Dazu erklärt Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Auch in Zukunft wird es notwendig sein, auf die wirtschaftlichen Realitäten zu reagieren und die Sätze anzupassen. Eine wirksame und nachhaltige Unterstützung für Menschen mit Sinnesbehinderung muss auch künftig gewährleistet werden. Schließlich geht es darum, den besonderen Bedürfnissen der betroffenen Menschen bei ihrer Alltagsbewältigung gerecht zu werden, ihre Lebensqualität zu verbessern und ihnen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Das Sinnesbehindertengeld ist für gehörlose und blinde Menschen eine essenzielle finanzielle Unterstützung, da sie ihnen hilft, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ohne ausreichende finanzielle Mittel sind sie in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt und können kaum am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Blinde Menschen erhalten in Thüringen nach der von Rot-Rot-Grün veranlassten Erhöhung 472 Euro, taube Menschen 172 Euro und taubblinde Menschen 644 Euro. Mit Blick auf zukünftig notwendige Anpassungen erklärt die Linke-Sozialexpertin Stange: „Die Lebenshaltungskosten steigen kontinuierlich, und ohne eine Anpassung des Sinnesbehindertengeldes wird die finanzielle Unterstützung im Laufe der Zeit immer weniger wert. Dies führt dazu, dass die betroffenen Menschen zunehmend Schwierigkeiten haben werden, ihre Bedürfnisse zu decken.“