Linke will Entlastungen bei der Straßenreinigungsgebühr

„Die Linke im Erfurter Stadtrat will dort, wo die Anlieger ohnehin die Gehwege selbst reinigen müssen, die betroffenen Grundstückseigentümer von den Straßenreinigungsgebühren entlasten“, informiert die Stadträtin der Linken, Karola Stange. Vor fast einem Jahr hatte der Stadtrat eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Dadurch wurde unter anderem neu geregelt, dass Straßen, die bisher durch die Anlieger selbst gereinigt wurden, nun durch die Stadtwirtschaft 14-tägig gekehrt werden, wodurch aber auch Gebühren anfallen.

Die meisten Anlieger halten diese Regelungen für überflüssig, weil sie ohnehin die Gehwege reinigen müssen und die bisherigen Straßenreinigungen ohne Beanstandungen waren. Vor einem Jahr gab es deshalb bereits Änderungsanträge aus Vieselbach, Azmannsdorf, Alach und Urbich. Diese fanden aber alle im Stadtrat keine Mehrheit. Jetzt nach einem Jahr bestätigen sich die damals geäußerten Bedenken. Die Sauberkeit hat sich nicht verbessert, aber dafür müssen die Anlieger Gebühren zahlen. Betroffene Grundstückseigentümer fordern deshalb aktuell, zur alten Regelung zurückzukehren. „An mich haben sich Grundstückseigentümer aus Vieselbach gewandt und erklärt, wir kehren die Straße selbst, soll die Stadtwirtschaft sich auf wichtigere Aufgaben konzentrieren“, so Frau Stange weiter.

Die Linke hat nun einen Antrag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung eingebracht, der im September 2024 im Stadtrat zur Abstimmung steht. Durch den Vorschlag der Linken werden die Ortsteilräte ermächtigt, durch Beschluss Straßen der Reinigungsklasse IV vom Anschluss- und Benutzungszwang in den jeweiligen Ortsteilen zu befreien. Dies stärkt die Ortsteilräte, die im Dialog mit den betroffenen Anliegern diese Entscheidung zu treffen haben. Da die Anlieger ohnehin die Gehwege selbst reinigen müssen, trifft eine zugleich 14-tägige Straßenreinigung durch die Stadt kaum auf Resonanz und Akzeptanz. Derartige Befreiungstatbestände sind aber auch für die Stadt finanziell sinnvoll. Da die Straßenreinigungsgebühren nicht kostendeckend kalkuliert werden, führt jede Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang auch zu einer Reduzierung der städtischen Zuschüsse an die beauftragte Stadtwirtschaft.

„Die möglichen betriebswirtschaftlichen Interessen der Stadtwirtschaft dürfen bei der Straßenreinigung nicht vorrangig sein“, begründet Die Linke Stadträtin die Initiative ihrer Fraktion.