Bildung und Stärke der Fachausschüsse

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drucksache 5/33 -

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drucksache 5/33 -

Gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 70 und 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung werden folgende Fachausschüsse gebildet:


1. Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

2. Haushalts- und Finanzausschuss

3. Innenausschuss

4. Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur

5. Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

6. Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

7. Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

8. Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten

9. Petitionsausschuss

10. Gleichstellungsausschuss


Die Ausschüsse Nr. 1 bis 4 werden mit je 14 Mitgliedern besetzt, dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen:

Fraktion der CDU: 5

Fraktion DIE LINKE: 4

Fraktion der SPD: 3

Fraktion der FDP: 1

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1


Die Ausschüsse Nr. 5 bis 10 werden mit je elf Mitgliedern besetzt, dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen:

Fraktion der CDU: 4

Fraktion DIE LINKE: 3

Fraktion der SPD: 2

Fraktion der FDP: 1

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1

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