Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge - Für eine zügige Lösung im Interesse der Betroffenen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/77 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/77 -


Nachdem Flüchtlings- und Wohlfahrtsorganisationen sowie kirchliche Einrichtungen schon seit Jahren gefordert hatten, Kettenduldungen abzuschaffen und die politischen Weichen für eine humanitäre Bleiberechtsregelung zu stellen, hatten sowohl die Konferenz der Innenminister der Länder - mit ihrer Bleiberechtsregelung vom November 2006 - sowie die Bundesregierung - mit der am 28. August 2007 durch das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft getretenen Änderung der Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz - versucht, das Problem zu lösen. Inzwischen hat nun auch die Koalition aus CDU/CSU und FDP im Bund in ihrem Koalitionsvertrag feststellen müssen, dass in Bezug auf die am 31. Dezember 2009 auslaufende Altfallregelung Handlungsbedarf in Bezug auf Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" besteht.


Der Thüringer Landtag stellt fest:


1. Die anhaltend hohe Zahl langjährig in der Bundesrepublik Deutschland geduldeter Flüchtlinge, von denen derzeit etwa 60 000 (Thüringen: 600) bereits wieder länger als sechs Jahre geduldet sind, belegt, dass es nicht gelungen ist, die Praxis der Kettenduldungen wirksam zu beenden. Weder gelang dies - wie beabsichtigt - durch die Vorschrift des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz noch durch die diesen Umstand anerkennenden zeitlich nachfolgenden Bleiberechtsregelungen für langjährig geduldete Flüchtlinge der Innenministerkonferenz vom November 2006 oder die im Aufenthaltsgesetz durch Änderung im August 2007 getroffene Regelung.


2. Für die bundesweit etwa 30 000 und in Thüringen etwa 450 von einem Auslaufen der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen Inhaber/ -innen einer so genannten "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" besteht dringender Handlungsbedarf, um einen Rückfall in den unsicheren und perspektivlosen Status der Duldung, drohende Abschiebung oder andere aufenthaltsrechtliche Nachteile zu verhindern.


Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert:

1. auf Bundesebene

a) sich für eine sofortige Verlängerung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung einzusetzen,

b) sich für die Aufnahme einer gleitenden Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz einzusetzen, die orientiert an den Bedürfnissen der betroffenen Flüchtlinge, niedrigschwellig zu erreichende Kriterien voraussetzt und wirksam geeignet ist, die Praxis der so genannten "Kettenduldungen" zu Gunsten eines sicheren Aufenthaltsstatuses für Flüchtlinge abzuschaffen,

c) entsprechende Initiativen im Bundesrat und der Konferenz der Innenminister zu unterstützen;


2. auf Landesebene

d) dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der jüngsten Bleiberechtsregelungen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gegebenenfalls aufgrund anderer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unabhängig vom Nachweis der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes über den 31. Dezember 2009 hinaus verlängert werden,

e) im Rahmen ihres Verwaltungshandelns auszuschließen, dass durch eine verspätete Regelung auf Bundesebene zur Verlängerung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung den betroffenen in Thüringen lebenden Flüchtlingen aufenthaltsrechtliche (oder andere) Nachteile entstehen.


Begründung:


Fast 30 000 Menschen bundesweit haben nach der Altfallregelung aus dem Jahr 2007 eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Am 31. Dezember 2009 endet die Frist, innerhalb derer die Betroffenen u. a. nachweisen müssen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern können. Anderenfalls droht ihnen die Zurückstufung in den Status der Duldung.


Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag für den Bund anerkannt, dass in Bezug auf die am 31. Dezember 2009 auslaufende Altfallregelung Handlungsbedarf besteht und "zeitgerecht ... eine angemessene Regelung" angekündigt, ohne jedoch konkrete Schritte zu benennen. Damit besteht die Gefahr, dass es für die Betroffenen ungewiss bleibt, wie es nach Auslaufen der Frist weitergehen wird.


Eine wichtige Voraussetzung für "eine gelingende Integration aller, die dauerhaft hier leben wollen" - wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigt - ist, diese Menschen mittels eines sicheren Aufenthaltsstatus aus der prekären Lage der Ungewissheit zu befreien.

Dateien