Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger 2010

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/59 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/59 -


Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" gegen diesen Gesetzentwurf auszusprechen und den Gesetzentwurf für den Freistaat Thüringen abzulehnen sowie sich dafür einzusetzen,

- dass das Ziel der Bundesbeteiligung, die Kommunen bei den Sozial- ausgaben um mindestens 2,5 Milliarden Euro zu entlasten, tatsächlich auch erreicht wird und

- dass sich die Höhe der Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Ausgabeentwicklungen orientiert und nicht nur auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften abstellt.


Begründung:


Am 7. Oktober 2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Unterkunfts- und Heizkosten nach § 46 Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beschlossen. Danach ist beabsichtigt, den Bundesanteil an den Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger trotz Protest der Kommunen von bundesdurchschnittlich 26 Prozent auf 23,6 Prozent abzusenken. Begründet wird die Änderung mit dem vereinbarten Verteilungsschlüssel, der sich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert. Das Ziel der Bundesbeteiligung, die Kommunen zu entlasten, ist damit nach wie vor weit verfehlt. Statt der versprochenen Entlastung von 2,5 Milliarden Euro, müssen die kreisfreien Städte und Landkreise inzwischen nahezu 25 Prozent ihrer Verwaltungsausgaben für diesen Bereich auf- bringen. Viele Kommunen befinden sich nicht zuletzt aufgrund der explodierenden Sozialausgaben, die nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände allein in diesem Jahr erstmals die Marke von 40 Milliarden Euro überspringen werden, bereits jetzt in einer prekären Finanzsituation. Wegbrechende Steuereinnahmen infolge der Wirtschaftskrise tun ihr Übriges.

Der mit der Gesetzesänderung vom Bund unternommene Versuch, seinen eigenen Haushalt zu schonen und sich einmal mehr zu Lasten der Kommunen aus der Verantwortung zu ziehen, wird bei den Thüringer Kommunen weitere Finanzierungslücken zur Folge haben.

Angesichts eines zu befürchtenden Anstieges der Zahl von Beziehern von Arbeitslosengeld II, jedenfalls aber aufgrund der Steigerung der Wohnkosten unter anderem wegen höherer Energie- und Nebenkosten, ist eine deutliche Aufstockung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgabeentwicklungen geboten.

Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind nicht zu erwarten.

Dateien