Schulmilch und Schulobst für alle Kinder im Grundschulalter entgeltfrei

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/24 -

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Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, die entgeltfreie Bereitstellung von Milch und Obst für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter schnellstmöglich einzuführen und flankierende Maß- nahmen zur Förderung einer gesunden Ernährung an den Schulen zu ergreifen. Darüber hinaus sind Milch und Obst an den weiterführenden Schulen im stärkeren Umfang als bisher kostengünstig anzubieten. Um entgeltfreie bzw. kostengünstige Angebote an den Schulen zu realisieren, sind die Voraussetzungen zur Wahrnahme und Inanspruchnahme der EU-Beihilfen für Schulmilch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 und zur Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder entsprechend des vom Rat der Europäischen Union am 18. Dezember 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 eingeführten EU-Schulobstprogramms zu schaffen und die notwendigen Landesmittel bereitzustellen.

Begründung:

Die entgeltfreie Abgabe von Milch und Obst an Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ist eine wirksame Maßnahme zur Förderung einer gesunden Ernährung der Kinder und wird dazu beitragen, entsprechende Essgewohnheiten gerade bei jungen Menschen anzuregen. Eine solche Maßnahme ist gerade vor dem Hintergrund zunehmender gesundheitlicher Probleme bei Kindern und Jugendlichen aufgrund von unausgewogener Ernährung und unzureichender Bewegung notwendig. Unter den Bedingungen der allgemein zunehmenden Kinderarmut erhält die regelmäßige Versorgung der Kinder mit Milch und Obst in den Schulen noch eine zusätzliche Brisanz.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 der Kommission ist am 10. Juli 2008 eine Neuauflage der EU-Beihilfenregelung für Schulmilch vor- gelegt worden. Außerdem hat der Rat der Europäischen Union am 18. Dezember 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 ein EU- Schulobstprogramm eingeführt, welches nach dem Bundestagsbeschluss über ein Schulobstgesetz vom 18. Juni 2009 und dem entsprechenden Beschluss des Bundesrates am 18. September 2009 noch im Schuljahr 2009/2010 auch in Thüringen zum Tragen kommen kann. Mit der Förderung des Verzehrs von Milch und Obst an den Schulen durch die EU-Programme soll auf die gesunde Ernährung bzw. auf gesunde Essgewohnheiten der Kinder Einfluss genommen werden. Um dieses Ziel wirksam zu unterstützen, muss die Landesregierung die Voraussetzungen für die entgeltfreie Bereitstellung von Schulmilch und Schulobst für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter schaffen. Darüber hinaus ist anzustreben, dass flächendeckend auch an den weiterführenden Schulen Milch und Obst unter Nutzung der EU-Programme kostengünstig angeboten und abgegeben wird.

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