Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –)

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörer auf der Tribüne, am Livestream, es ist ein guter Tag – ein guter Tag für Sozialpolitik, ein guter Tag für Thüringer Vereine und Verbände und vor allen Dingen ein guter Tag für all diejenigen, die seit vielen, vielen Jahren von den Maßnahmen im Einzelplan 08, also kurz gesagt, vom Sozialhaushalt immer gut in Form von Geldern für Maßnahmen für und von Menschen profitieren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Genau, dafür kann man schon mal klatschen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir die Mühe gemacht, nur ein paar Zahlen aufzuschreiben und einfach noch mal die Schwerpunkte dieses Einzelplans 08 hier vorzutragen. Denn oft vergisst man, um welche Projekte wir uns in den zurückliegenden vier, fünf Jahren bemüht haben, um sehr viele inhaltliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Da bin ich im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten. Da haben wir zum Beispiel mit 74.700 Euro Projektförderung und Zuschüsse für die Umsetzung für den Zuschuss für Frauen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Es gibt einen Verband, der sich ganz intensiv darum kümmert, denn Frauen mit Behinderungen – und das wissen wir alle – haben und sind sehr oft natürlich doppelt diskriminiert. Wir haben uns des Weiteren darauf verständigt, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine große politische Aufgabe ist, nicht nur bei der Umsetzung des Haushalts der Sozialministerin, sondern natürlich auch perspektivisch bei den Thüringer Kommunen. Wir wissen, mit 2 Millionen Euro ist ein erster, und zwar ein guter, Ansatz dafür gemacht, um die Istanbul-Konvention auf den Weg zu bringen. In den Jahren, die vor uns liegen, werden wir hier weitere Anstrengungen finanzieller Art benötigen, um die in Gänze auf den Weg zu bringen. Wir haben – und das ist auch hier im Landtag bereits beredet worden – ein Chancengleichheitsfördergesetz eingebracht. Das wird gerade in dem zuständigen Ausschuss angehört und beraten, weil wir an der Stelle auch noch mal ganz deutlich formulieren wollen: Thüringer Frauenhäuser, die wir zum Teil finanzieren und die heute in der Verantwortung der Kommunen liegen, müssen zurück in die Hoheit des Landes. Wir brauchen ein Mehr an Plätzen bei den Thüringer Frauenhäusern und wir brauchen somit auch mehr Geld. Darum haben wir diesen Gesetzentwurf geschrieben. Sobald der Haushalt durch den Thüringer Landtag verabschiedet wird, braucht es natürlich in Umsetzung dessen zwei VBE, die sind mit in den Haushalt hineinverhandelt worden, sodass dann auch diese zwei VBE ausgebracht werden, um die Arbeit dieses Gesetzes auf den Weg zu bringen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, nicht zu vergessen ist an der Stelle auch, dass wir ein verlässlicher Partner bei der Finanzierung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sind. Hier konnte ein Mehr ausgebracht werden. Mit 17,598 Millionen Euro zeigen wir den Thüringer Kommunen, dass wir zu unserer Verantwortung stehen, dass wir alles dafür tun, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Arbeit in den Kommunen beim Thema „Familie“, bei den Themen „Zusammenleben der Generationen“, „Seniorenpolitik“ etc. auch ausreichend finanziell untersetzen werden. Ich freue mich schon auf den Tag, wenn es im Landkreis Greiz endlich einen neuen Landrat, eine neue Landrätin geben sollte, der/die auch unsere Gelder, die wir bereitstellen, abruft/abrufen, damit der Landkreis Greiz nicht weiterhin das Stiefkind ist und somit von den guten finanziellen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleibt.

 

Ebenso möchte ich hervorheben, dass das Landesprogramm AGATHE ein sehr angenommenes, ein sehr gutes Programm ist, welches sich durch die Landkreise und kreisfreien Städte verstetigt hat. Hierfür sind 3,8 Millionen Euro auf den Weg gebracht worden. Auch hier sagen wir mit Stolz: Wenn auf Bundesebene die Ministerin Paus heute darüber nachdenkt, wie man der Einsamkeit entgegenwirken könnte, dann soll sie sich nach Thüringen wenden. Hier haben wir ein Programm installiert, wo genau das Mittelpunkt der Aufgabe ist. Wir wollen mit dem Programm AGATHE Einsamkeit entgegenwirken.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Lassen Sie mich noch einen Satz sagen zum Thema „Behindertenpolitik“, auch wenn es marginal erscheint: Hier haben wir uns auch dafür stark gemacht, dass einfach der Name des Kapitels im Einzelplan 08 geändert wird. „Eingliederung Behinderter“ haben wir gestrichen und haben jetzt formuliert: „Eingliederung von Menschen mit Behinderungen“. Ich denke, auch das ist ein wichtiges Signal für die Behindertenverbände, dass wir hier die Möglichkeit der entsprechenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Reden darlegen.

 

Wir haben eine Vielzahl von Geldern für kommunale Behindertenbeauftragte, aber auch für die kommunalen Behindertenbeiräte in dem Haushalt festgeschrieben. Es ist an der Stelle für mich nicht zu verstehen, warum es weiterhin Kommunen und kreisfreie Städte gibt, die Gelder nicht abrufen, weil sie einfach nicht die kommunalen Beauftragten hauptamtlich installieren.

 

Vizepräsidentin Lehmann:

 

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

 

Abgeordnete Stange, DIE LINKE:

 

Hier sagen wir: Nutzen Sie die Gelder des Landes, nutzen Sie das, was zur Verfügung gestellt wird! Denn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden es Ihnen danken.

 

(Beifall DIE LINKE)

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