Max-Zöllner-Stiftung

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange - Drucksache 5/2661

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange - Drucksache 5/2661


Max-Zöllner-Stiftung


Die Max-Zöllner-Stiftung wurde 2004 durch den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und Behindertenvereine und -verbände errichtet. Zweck der Stiftung sind die Betreuung, Förderung und Bildung blinder, sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen in Thüringen.
Der Vorstand der Stiftung ist momentan besetzt von je einem Vertreter der Vereine und Verbände der Sinnesbehinderten und der Stadt Weimar; der Sitz des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit im Vorstand ist derzeit unbesetzt.


Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat der Stiftungsrat das eine Mitglied des Vorstands gewählt (§ 7 Abs. 1 Satz 6 der Stifungssatzung) und wie wurden dabei die Interessen der Vereine und Verbände der Sinnesbehinterten berücksichtigt?

2. Inwieweit ist die durch Satzung festgelegte Aufgabenwahrnehmung des Vorstandes bei einer unvollständigen Besetzung gefährdet?

3. Aus welchen Gründen ist der Vorstandssitz der Stiftung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit noch unbesetzt?

4. Wann und durch wen wird der Vorstand der Stiftung durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit besetzt?

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