Abschiebestopp für Roma in den Kosovo

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1063 -

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1063 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. die Ausländerbehörden des Freistaats per Erlass anzuweisen, keine Abschiebungen von Roma, Ashkali und Angehörigen der Ägypter aus dem Kosovo durchzuführen oder vorzubereiten;

2. im Rahmen ihrer bundespolitischen Verantwortung darauf hinzuwirken, dass ein bundesweiter Abschiebestopp für Roma, Ashkali und Angehörige der Ägypter aus dem Kosovo verfügt wird.


Begründung:


Am 14. April 2010 unterzeichnete der Bundesinnenminister ein Abkommen mit dem Kosovo, das die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei regeln soll. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen pro Jahr höchstens 2 500 Anträge zur Rückführung gestellt werden (Bundestagsdrucksache 16/14084).


Nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, aber auch der Vereinten Nationen ist die dem bilateralen Abkommen zu Grunde liegende Reintegrationsstrategie weder geeignet noch ausreichend durch den Kosovo umgesetzt, um den grund- legenden und dauerhaften Problemen für Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo zu begegnen. Auch das bis zum 31. Dezember 2010 laufende Rückkehrerprogramm URA 2 bietet keinen ausreichenden Schutz bzw. keine ausreichende Grundlage für eine gesicherte Lebensexistenz.


Nach Ansicht von Amnesty International liegt im Fall der Benachteiligung und Diskriminierung von einigen ethnischen Minderheiten, insbesondere der Roma, im Kosovo eine Verfolgung im Sinne des Artikels 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention vor und wendet sich gegen die zwangsweise Rückführung von Roma in den Kosovo. Die Diskriminierung ist nach Ansicht von Amnesty International schwerwiegend und verunmöglicht dauerhaft ein Leben in Sicherheit und Würde.


Pro Asyl kommt in seinem Lagebericht zur Lebenssituation von aus Deutschland abgeschobenen Roma, Ashkali und Ägyptern im Kosovo zu dem Ergebnis, dass "der Zugang zu elementaren Rechten für Roma- und Ashkali-Minderheiten im Kosovo nicht gesichert ist - ja, dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass der faktische Zugang für die Mehrzahl abgeschobener RAE-Minderheiten unmöglich ist. Eine Fortsetzung der erzwungenen Rückkehr wird einerseits zu einer weiteren Konzentration der Minderheiten in Enklaven führen, die neben zunehmendem Elend auch Spannungen zwischen Roma und albanischen Nachbarn befürchten lassen; andererseits wird sie den schon beobachtbaren Prozess einer sekundären Migration verstärken, die sowohl in die Elendslager der Nachbarstaaten als auch zurück in westeuropäische Staaten führt. Hier werden mit der Durchsetzung deutschen Ausländerrechts mehr Probleme geschaffen als gelöst."


Der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. wandte sich mit Schreiben vom 12. Mai 2010 mit dem Appell an die Fraktionen des Thüringer Landtags, Abschiebungen von Angehörigen der Roma und Ashkali aus Thüringen in den Kosovo bis auf Weiteres auszusetzen. Der Flüchtlingsrat verweist auf die Stellungnahme des UNHCR vom 9. Dezember 2009, der ebenso die Aussetzung von Abschiebungen in den Kosovo anmahnt: "Alle im Kosovo lebenden Kosovo-Roma sind weiterhin gravierenden Einschränkungen in Bezug auf ihr Recht auf Freizügigkeit und ihre fundamentalen Menschenrechte ausgesetzt, einschließlich in Form schwerwiegender gesellschaftlicher und manchmal administrativer Diskriminierungen, die sie insbesondere daran hindern, ihre politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte auszuüben. Darüber hinaus wird von Bedrohungen und physischer Gewalt gegenüber diesen Gemeinschaften berichtet."


Ein Abschiebestopp ist die unausweichliche Konsequenz aus der tatsächlichen und dokumentierten Diskriminierung der Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo.

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