Ankündigungen der Landesregierung zu einer möglichen Gebietsreform der Thüringer Gemeinden, Städte und Landkreise

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/633 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/633 -


Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, welches Konzept hinsichtlich einer Gebietsreform der Thüringer Gemeinden, Städte und Landkreise verfolgt wird. Dabei soll durch die Landesregierung auch auf die seit 2004 zwar begonnenen, aber aus unterschiedlichen Gründen gescheiterten oder nicht weiter verfolgten Prozesse gemeindlicher Neugliederungen eingegangen werden.

Ebenso soll die Landesregierung darüber Bericht erstatten, unter welchen Voraussetzungen nach Vorstellungen der Landesregierung die Anzahl weiterer Neugliederungsmaßnahmen während der gegenwärtigen Freiwilligkeitsphase gesteigert werden kann und inwieweit nach Einschätzung der Landesregierung eine zeitliche Begrenzung der Freiwilligkeitsphase angestrebt wird.

Weiterhin soll die Landesregierung darüber berichten, inwieweit nach Vorstellungen der Landesregierung eine Reform der Landkreisgrenzen möglich erscheint. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, welches Konzept die Landesregierung hinsichtlich des Status der Kreisfreiheit von Städten insgesamt verfolgt und unter welchen Voraussetzungen dieser Status künftig verliehen bzw. aufrechterhalten wird. Abschließend soll die Landesregierung ihr Konzept zur Ausweisung der künftigen Kreisstädte im Falle von Neugliederungen der Landkreisebene darstellen.


Begründung:


Der Innenminister hat erklärt, dass die Kreisfreiheit der Städte Suhl und Eisenach nicht dauerhaft zu Lasten des Landes und der Kommunen finanziert werden könne. Stattdessen sei eine Rückkreisung in die umgebenden Landkreise anzustreben. Mit den Städten Suhl und Eisenach sowie den Landkreisen befände sich die Landesregierung gegenwärtig in Gesprächen. Die betroffenen Verwaltungen, darunter u.a. der Landrat des Wartburgkreises, haben hingegen erklärt, dass derartige Gespräche derzeit nicht geführt würden. Zudem stünde aus Sicht des Oberbürgermeisters von Eisenach eine Rückkreisung nur dann im Raume, wenn damit der Kreissitz von Bad Salzungen nach Eisenach wechsele.

Dateien