Beibehaltung der Einspeisevergütungen für Solarstrom

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/961 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/961 -


Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 2010 beschlossene, deutlich über die ursprünglich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthaltene Reduzierung der Einspeisevergütungen und somit für die Beibehaltung des bisherigen Status quo zu votieren.


Begründung:


Die degressiven Sätze in den Einspeisevergütungen für Solarstrom sollen um 16 Prozent sinken. Das ist deutlich stärker als bisher im EEG (für 2010: 10 Prozent, danach pro Jahr neun Prozent) vorgesehen. Das hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung mit der Mehrheit der Ab- geordneten von CDU und FDP beschlossen. Mit diesem Votum haben die CDU- und FDP-Bundestagsabgeordneten auch einen im Januar fast einstimmig gefassten Appell des Thüringer Landtags an das Bundestagsplenum vollständig ignoriert.

Damit werden ein Standbein der Thüringer Wirtschaft und der Forschung ernsthaft beschädigt, geplante Investitionen gefährdet und ein radikaler Wechsel im Energiesektor hin zu einer dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung sabotiert. Die dadurch entstehende Lücke ist durch die Unternehmen gegenwärtig nicht auszugleichen.

Thüringen hatte in den vergangenen Jahren konsequent auf die Solarindustrie gesetzt, um einen zukünftigen Wachstumszweig der Industrie zu besetzen. Diese Branche ist eine Wachstums- und Arbeitsplatzlokomotive in Thüringen geworden.

Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, droht nicht nur der Verlust der vorhandenen Arbeitsplätze, sondern dann werden viele Solarproduzenten die Pläne für weitere Investitionen in Deutschland nochmals überdenken und sich nach neuen Möglichkeiten im Ausland umsehen. Die Erfüllung der Klimaschutzziele und auch die damit verbundene Notwendigkeit der kompletten Umsteuerung im Energiesektor - mit den Faktoren Ausstieg aus der Atomenergie und Hinwendung zu einer dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung - erfordern gegenwärtig unbedingt noch, die im EEG ohnehin vorgesehene degressive Förderung der alternativen Energien beizubehalten. Erst wenn dieses Umsteuern auf unumkehrbare Wege gebracht wurde, kann über den Abbau von Sonderförderungen nachgedacht werden.

Zudem konterkariert dieses Vorhaben die vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedete novellierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Nach dieser müssen ab dem Jahr 2020 in allen EU-Mitgliedsstaaten neue Gebäude "nearly zero energy buildings" sein. Bis Mitte 2011 müssen EU-Mitgliedsstaaten Förderprogramme erarbeiten, mit denen sie die Umsetzung der Richtlinie unterstützen, sei es mit Zuschüssen, Darlehen mit niedrigen Zinssätzen oder anderen Anreizprogrammen. Bereits ab 2018 müssen alle öffentlichen Neubauten "nearly zero" sein. Nach Aussagen aller Experten spielt dabei die Solartechnik eine ganz zentrale Rolle. Diese Aspekte blieben in der Debatte völlig unberücksichtigt.

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