Beibehaltung der Einspeisevergütungen für Solarstrom

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/391 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/391 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,


1. darüber zu berichten, welche Auswirkungen die vom Bundesumweltminister geplante drastische Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom (um 15 bis 25 Prozent noch in diesem Jahr) auf die Thüringer Wirtschaft und die Forschung sowie die Vorhaben der Kommunen haben würde;


2. im Bundesrat aktiv zu werden, um die geplante über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinausgehende Reduzierung der Einspeisevergütungen zu verhindern.


Begründung:


Die degressiven Sätze in den Einspeisevergütungen für Solarstrom sollen stärker sinken als bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (für 2010 zehn Prozent, danach pro Jahr neun Prozent) vorgesehen. Das hat der Bundesumweltminister am 19. Januar 2010 erklärt und vorgeschlagen, die Einspeisevergütung für Solarstrom noch in diesem Jahr um 15 bis 25 Prozent zu senken.

Damit werden ein Standbein der Thüringer Wirtschaft und der Forschung ernsthaft beschädigt, geplante Investitionen gefährdet und ein radikaler Wechsel im Energiesektor hin zu einer dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung sabotiert. Die dadurch entstehende Lücke ist durch die Unternehmen gegenwärtig nicht auszugleichen.

Thüringen hatte in den vergangenen Jahren konsequent auf die Solarindustrie gesetzt, um einen zukünftigen Wachstumszweig der Industrie zu besetzen. Diese Branche ist eine Wachstums- und Arbeitsplatzlokomotive in Thüringen geworden.


Sollte dieses Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt werden, droht nicht nur der Verlust der vorhandenen Arbeitsplätze, sondern dann werden viele Solarproduzenten - wie auch die Masdar PV GmbH - die Pläne für weitere Investitionen in Deutschland nochmals überdenken und sich nach neuen Möglichkeiten im Ausland umsehen.


Am Beispiel der Förderung und anschließenden abrupten Beendigung von Bio-Diesel kann man studieren, wie hoffnungsvolle Ansätze erst installiert, dann ihr Niedergang ohne Widerstand hingenommen wird und die Förderung ohne spürbaren Effekt bleibt.


Die Erfüllung der Klimaschutzziele und auch die damit verbundene Notwendigkeit der kompletten Umsteuerung im Energiesektor - mit den Faktoren Ausstieg aus der Atomenergie und Hinwendung zu einer dezentralen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung - erfordern gegenwärtig unbedingt noch, die im EEG ohnehin vorgesehene degressive Förderung der alternativen Energien beizubehalten. Erst wenn dieses Umsteuern auf unumkehrbare Wege gebracht wurde, kann über den Abbau von Sonderförderungen nachgedacht werden.

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