Diskriminierung wegen sexueller Orientierung schnellst- möglich in Thüringen beenden

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/635 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/635 -


I. Die Landesregierung wird aufgefordert zu berichten und dazu Stellung zu nehmen,


a) mit welchen konkreten Schritten und in welchem zeitlichen Rahmen sie die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Menschen, insbesondere eingetragenen Lebenspartnerschaften, entsprechend des Diskriminierungsverbots in Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Verbot der Benachteiligung mit Blick auf das Kriterium der sexuellen Orientierung) im Thüringer Landesrecht verwirklichen will - auch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in Deutschland; der Bericht sollte auch darauf eingehen, welche Gleichstellungsmaßnahmen und -projekte sie außerhalb des Bereichs der rechtlichen Gleichstellung selbst unternehmen will oder unterstützt;


b) wie der Stand der rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung lesbischer und schwuler Menschen derzeit in anderen Bundesländern ist und welche Konsequenzen nach Ansicht der Landesregierung für Thüringen daraus abzuleiten sind;


c) mit welchen konkreten Aktivitäten sie die Verankerung eines Diskriminierungsverbots wegen des Kriteriums der sexuellen Identität in Art. 3 GG weiter voranbringen will (z. B. weitere Aktivitäten im Bundesrat und in Fachministerkonferenzen).


II. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2010 das Thüringer Landesrecht hinsichtlich der Gleichstellung lesbischer und schwuler Menschen einem "Gesetzescheck" zu unterziehen, auf seine Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen zu überprüfen und die daraus notwendigen gesetzgeberischen und anderen Handlungsschritte abzuleiten und umzusetzen.


Begründung:


Seit Inkrafttreten der Verfassung des Freistaats Thüringen beinhaltet Artikel 2 Abs. 3 ein Diskriminierungsverbot wegen des Kriteriums der sexuellen Orientierung. Das Diskriminierungsverbot ist zugleich als Gebot zur rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung lesbischer und schwuler Menschen in Thüringen ausgestaltet. Diesem Gleichstellungsgebot ist der Freistaat bzw. sind die bisherigen Landesregierungen unter CDU-Beteiligung faktisch nicht nachgekommen, von marginalen Punkten abgesehen. Mittlerweile gibt es sowohl Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Bundesverfassungsgerichts, die eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften verlangen - insbesondere im Recht des öffentlichen Dienstes. Die Fraktion DIE LINKE hat mit Blick auf die Gleichstellung im Thüringer Beamten- recht einen Normenkontrollantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, die Landesregierung hat dazu aber noch nicht eindeutig Stellung genommen. Es läuft zurzeit auf europäischer Ebene ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Versäumnissen bei der Gleichstellung lesbischer und schwuler Menschen.

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