Energie vor Ort - zukunftsweisende Perspektiven bei auslaufenden Konzessionsverträgen für Strom und Gas in Thüringer Kommunen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1309 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1309 -


1. Die Landesregierung wird aufgefordert, darüber zu berichten,

- zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Gemeinden die derzeit bestehenden Konzessionsverträge Strom bzw. Gas mit den privaten Vertragspartnern gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auslaufen,

- welche Gemeinden seit 2008 neue Konzessionsverträge Strom bzw. Gas für welchen Zeitraum mit welchen privaten Vertragspartnern abgeschlossen haben,

- aufgrund welcher maßgeblichen Gründe sich die Gemeinden in den seit 2008 neu abgeschlossenen Konzessionsverträgen für Strom bzw. Gas, bei denen sich mehrere Vertragspartner um einen Neuabschluss oder Verlängerung des Konzessionsvertrages beworben haben, für die Vertragspartner entschieden und gemäß § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG veröffentlicht haben,

- wie viele Kunden in den betroffenen Gemeinden durch die privaten Vertragspartner mit Strom bzw. Gas versorgt werden und

- welche Grundversorger nach der Feststellungsrunde vom 1. Juli

2009 in Thüringen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG bestehen und veröffentlicht und der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt wurden.


2. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine eigene Stellungnahme darüber abzugeben,

- dass gegebenenfalls seit 2008 bei neu abgeschlossenen oder verlängerten Konzessionsverträgen für Strom bzw. Gas keine öffentliche Bekanntmachung der maßgeblichen Gründe der Gemeinde, sich bei mehreren Bewerbern für einen Vertragspartner entschieden zu haben, erfolgte, weil offensichtlich nur ein Bewerber in Erscheinung trat,

- dass private Vertragspartner in den Vertragsverhandlungen mit den Gemeinden regelmäßig eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren anstreben, obwohl insbesondere der Bereich der Strom- und Gasversorgung einem rasanten politischen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel unterliegt,

- mit welchen geeigneten Maßnahmen die Landesregierung künftig die Thüringer Gemeinden im Vorfeld der Verlängerung oder des Neuabschlusses von Konzessionsverträgen unterstützen wird und

- mit welchen geeigneten Maßnahmen die Landesregierung künftig die Thüringer Gemeinden bei der gemeinschaftlich wirtschaftlichen Betätigung im Bereich der Energieversorgung (z. B. zum Aufbau eines regionalen Energieversorgungsnetzes in öffentlicher Hand) unterstützen wird.


3. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, jede Initiative zu unterstützen,

- die langfristig die Übernahme der thüringenweit bestehenden Stromnetze in mehrheitlich öffentliche oder kommunale Hand erreichen will; dabei ist insbesondere die Rolle der Thüringer Stadtwerke zu stärken,

- die in Thüringen die dezentrale Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung auf der Basis erneuerbarer Energien planen und umsetzen will.


Begründung:


Zu den Aufgaben der Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises gehört u.a. die Versorgung mit Energie. Die Umsetzung der Aufgabe können die Gemeinden vertraglich durch private Unternehmen realisieren lassen. Hierzu bedienen sie sich so genannter Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge gemäß § 46 EnWG). Die Laufzeit solcher Verträge darf 20 Jahre nicht überschreiten.

Gegenwärtig laufen zahlreiche Konzessionsverträge im Energiebereich zwischen den Gemeinden und den privaten Vertragspartnern aus. Im Zusammenhang mit der Verlängerung oder des Neuabschlusses der Konzessionsverträge können die Gemeinden auch kommunalpolitische, ökologische, technologische und arbeitsmarktpolitische Zielstellungen verfolgen. Problematisch ist dabei, dass vielfach nur ein Bewerber für die Konzessionsverträge in Erscheinung tritt.

Vor Ort wird derzeit darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, aufgrund der eigenen kommunalpolitischen Zielstellungen Konzessionsverträge mit privaten Unternehmen abzuschließen, oder ob nicht besser die Energieversorgung aus strategisch-politischen Gründen vollständig durch die öffentliche Hand realisiert werden sollte. Hierzu könnten die Gemeinden die gesetzlichen Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nutzen, um beispielsweise regionale Energieversorgungsstrukturen in öffentlicher Hand aufzubauen.

Die Landesregierung ist per Gesetz die zuständige Aufsichtsbehörde zur Einhaltung der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die Rückführung der Netze ist ein wichtiger Bestandteil bei der Umgestaltung der Energiepolitik hin

- zu einer dezentralen Energieerzeugung,

- zu einem Mix regenerativer Energien entsprechend den regionalen Gegebenheiten,

- zur Unabhängigkeit von den großen vier Energiekonzernen (Energieautonomie),

- zu sozialverträglichen Energiepreisen.

Thüringen könnte Vorreiter und Modellregion einer solchen Entwicklung werden. Darum muss von den Verantwortlichen im Freistaat eine solche Weichenstellung deutlich befördert werden.

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