Entsorgung und Rücknahme abgelaufener Arzneimittel

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1417 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1417 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. über die Verwertung abgelaufener oder nicht verbrauchter Arzneimittel in Thüringen zu berichten, seitdem eine kostenfreie Entsorgung in den Apotheken nicht mehr möglich ist; insbesondere soll dargestellt werden, wie hoch das Aufkommen aller zu entsorgenden Medikamente in Thüringen ist; dabei sollen die Möglichkeiten der Verwendung und Entsorgung speziell für die Bereiche

- Arzneimittelhersteller,

- Arztpraxen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime sowie Apotheken,

- Privathaushalte aufgezeigt werden; darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben, wie bei der Entsorgung der Schutz vor unsachgemäßer Verwendung, insbesondere durch Kinder, gewährleistet und wie Belange der Umwelt berücksichtigt werden können;


2. sich im Bundesrat auf der Grundlage der Richtlinie des Europäischen Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001) für die Wiederherstellung eines Sammelsystems zur kostenlosen Annahme von Altarzneimitteln einzusetzen;


3. eine landesweite Kampagne für die Bevölkerung durchzuführen,wie Altarzneimittel ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.


Begründung:


Nach dem Auslaufen des Vertrages zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Entsorgungsunternehmen Vfw Remedica über die kostenlose Entsorgung von Altmedikamenten in den Apotheken konnte bislang keine neue Lösung gefunden werden. Es kommt zunehmend in Thüringen zu Verunsicherungen bei den Menschen, wie und wo sie ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente abgeben sollen.


Es bestehen Risiken, dass durch Arzneimittelhersteller, Arztpraxen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Apotheken sowie Privathaushalte Arzneimittelrückstände über verschiedene Wege ins Grundwasser gelangen und zu einer immer größeren Belastung für Mensch und Umwelt werden.


Es ist dringend geboten, dass sich die Landesregierung für die kosten- freie Rückgabe von Altmedikamenten an die Apotheken einsetzt und im Sinne des Verbraucherschutzes eine landesweite Aufklärung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von abgelaufenen Arzneimitteln initiiert.

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