Für ein Ende der Lohndiskriminierung - gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/680 - zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/621 -

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/680 - zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/621 -


Der Antrag wird wie folgt geändert:


Folgende Nummern 6 und 7 werden angefügt:


"6. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einzubringen. Insbesondere soll der § 22 des Gleichstellungsgesetzes dahin gehend geändert werden, dass sichergestellt wird, dass öffentliche Aufträge im Volumen ab 125 000 Euro nur dann vergeben werden, wenn das Unternehmen Maßnahmen der Chancengleichheit von Frauen ergreift oder dies bereits sichergestellt hat. Die Vorschrift ist für den Fall, dass sich herausstellt, dass diese Auftragsvoraussetzungen nicht erfüllt worden sind, mit Sanktionsmöglichkeiten auszustatten.


7. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf der Grundlage verbindlicher Regelungen wirksam umzusetzen. Dazu ist u. a. die Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft notwendig. Ziel ist es, Betriebe so lange zu gleichstellungspolitischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verpflichten, bis das Ziel der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern für gleiche und vergleichbare Arbeit erreicht ist."

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