Gemeinsamen Unterricht in Thüringen auch durch Schulbegleitung professionell weiterentwickeln

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/960 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/960 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,


1. dem Landtag zu berichten, wie im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts Schulbegleiter an Thüringer Schulen eingesetzt werden und welche Erfahrungen dabei gewonnen werden konnten;


2. bis zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schulbegleitern zu schaffen - dazu gehören insbesondere

- die Entwicklung professioneller Standards sowie einheitlicher Richtlinien hinsichtlich arbeitsrechtlicher Voraussetzungen, Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten und damit verbunden die Anerkennung des Tätigkeitsfeldes "Schulbegleiter/Integrationshelfer" durch die zuständigen Ministerien;

- verbindliche Empfehlungen (Verordnung) über eine einheitliche Verwaltungspraxis für Sozial- und Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern bei der Bewilligung von Schulbegleitern/Integrationshelfern;


3. zur Bündelung aller Zuständigkeiten für die Beantragung von Hilfen nach §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und die Verantwortung für den Einsatz der Schulbegleiter eine Vermittlungs- bzw. Servicestelle zu schaffen;


4. geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Beratungsbedarf und Informationsgrad der Eltern über die Rechte der Schulbegleitung nicht nur durch die Berater für den gemeinsamen Unterricht bei den Schulämtern zu erhöhen.


Begründung:


Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII gehören neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Dass es diesen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung gibt, wissen die Betroffenen oft nicht.


Ziel für Thüringen muss es sein, den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit Behinderungen und Schülern in allen Schulen zu stärken. Eine besondere Hilfe auf dem Weg zu einer inklusiven Bildung wird durch die Schulbegleiter/Integrationshelfer ermöglicht. Derzeit gibt es für ihren Einsatz an den Thüringer Schulen keine einheitlichen Standards und keine Qualitätskriterien für die Tätigkeit.

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