Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/862 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/479 -
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/862 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/479 -
Die Beschlussempfehlung erhält folgende Fassung:
"Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
I. In Nummer 1 wird der Betrag '221 182 300 Euro' durch den Betrag '2 178 182 300 Euro' ersetzt.
II. Nach Nummer 4 wird folgende neue Nummer 5 eingefügt:
'5. In § 10 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt:
>(1a) Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 gilt folgende Hauptansatzstaffel:
Einwohnerzahl bis 1.000 Hundertsatz 70
Einwohnerzahl über 1.000 bis 2.000 Hundertsatz 70 bis 80
Einwohnerzahl über 2.000 bis 3.000 Hundertsatz 80 bis 90
Einwohnerzahl über 3.000 bis 5.000 Hundertsatz 90 bis 100
Einwohnerzahl über 5.000 bis 10.000 Hundertsatz 100 bis 110
Einwohnerzahl über 10.000 bis 20.000 Hundertsatz 110 bis 115
Einwohnerzahl über 20.000 bis 40.000 Hundertsatz 115 bis 120
Einwohnerzahl über 40.000 bis 50.000 Hundertsatz 120 bis 130
Einwohnerzahl über 50.000 bis 100.000 Hundertsatz 130 bis 140
Einwohnerzahl über 100.000 bis 200.000 Hundertsatz 140 bis 145
Einwohnerzahl über 200.000 Hundertsatz 150<'
III. Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6.
IV. Folgende neue Nummern 7 bis 9 werden eingefügt:
'7. § 24 erhält folgende Fassung:
>§ 24 Besondere Ergänzungszuweisungen zu den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen
Gemeinden und Landkreisen wird eine Infrastrukturpauschale für Kinder nach § 21 ThürKitaG gewährt. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Bestimmungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes.<
8. Folgender § 24 a wird eingefügt:
>§ 24 a Besondere Ergänzungszuweisungen für Investitionen
(1) Gemeinden und Landkreise erhalten zur Förderung ihrer Investitionskraft besondere Ergänzungszuweisungen in Form einer nach der Einwohnerzahl verteilten Pauschale (Investitionspauschale). Die Zuweisungen sind zweckgebunden im Vermögenshaushalt zu vereinnahmen.
(2) Die Pauschale beträgt pro Einwohner für
kreisangehörige Gemeinden 16,66 Euro,
Landkreise 16,66 Euro und
kreisfreie Städte 33,32 Euro.<
9. Folgender § 24 b wird eingefügt:
>§ 24 b Besondere Ergänzungszuweisungen für den kulturellen Bereich
Landkreise und kreisfreie Städte erhalten besondere Zuweisungen für kulturelle Zwecke in Höhe von zehn Millionen Euro. Diese Mittel werden nach Einwohnerzahlen verteilt.<'
V. Die bisherigen Nummern 6 bis 12 werden die Nummern 10 bis 16."
Begründung:
Zu I.: Die Änderung ergibt sich aus der Wiedereinführung einer Investitionspauschale, zusätzlichen Zuweisungen für den kulturellen Bereich sowie der Umsetzung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen in den Einzelplan 04.
Zu II.: Die Landesregierung hat trotz der Erkenntnisse der Enquetekommission 4/1 "Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen" keine Maßnahmen ergriffen, um zumindest während der Freiwilligkeitsphase von gemeindlichen Neugliederungsmaßnahmen weitere Anstrengungen zu unternehmen, den Prozess weiter zu befördern. Selbst im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und SPD konnte lediglich bestimmt werden, dass im Rahmen weiterer Untersuchungen der Prozess passiv durch die Landesregierung begleitet werden soll.
Die Landesebene muss in Verantwortung vor der Zukunft der Gemeinden und des Freistaates aktiver als bisher den Prozess der freiwilligen Gemeindeneugliederungen befördern. Einen geeigneten Ansatz hierzu stellt die Hauptsansatzstaffel für die Zugrundelegung der rechnerischen Einwohnerzahlen zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen dar. Hierbei profitieren die Gemeinden dauerhaft von größeren Einwohnerzahlen durch höhere Schlüsselzuweisungen.
Zu III.: Es handelt sich um eine Folgeänderung.
Zu IV: Die Änderung beinhaltet die Umsetzung der Landeszuschüsse für Kindertagesbetreuung vom KFA in den Einzelplan 04 und die Wiedereinführung der Infrastrukturpauschale in Höhe von 75 Millionen Euro zur notwendigen Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Des Weiteren wird eine besondere zweckgebundene Zuweisung für die Sicherung von kulturellen Einrichtungen eingeführt. Die Landkreise leiten Mittel als Zuschüsse an ihre kreisangehörigen Gemeinden weiter.
Zu V.: Es handelt sich um eine Folgeänderung.
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