Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts zu den Hartz-IV-(SGB II)Regelsätzen für Thüringen - Einführung einer Kindergrundsicherung

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/474 -

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I. Die Landesregierung wird aufgefordert, darüber Bericht zu erstatten und dazu Stellung zu nehmen, welche Auswirkungen nach ihrer Ansicht das Urteil auf den Freistaat Thüringen hat und welche Handlungsnotwendigkeiten sie aus dem Urteil ableitet. Im Rahmen des Berichts soll auch eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation in Thüringen erfolgen (z.B. hinsichtlich der Zahl der Leistungsbezieher, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, der Zahl der Widersprüche und Klagen, der Ausgaben der Kommunen).


II. Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich im Bundesrat aktiv zu werden hinsichtlich

a) der Umsetzung der konkreten Handlungsaufträge aus dem Urteil bis 31. Dezember 2010, insbesondere der Anhebung der Regelsätze für Kinder auf mindestens 358 Euro, sowie der Schaffung von verwaltungsrechtlichen Regelungen (z.B. Verwaltungsvorschriften) zur konkreten Umsetzung insbesondere des im Urteil festgestellten ab sofort durchsetzbaren "Aufstockungsanspruchs" zu den geltenden Regelsätzen aus Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz (GG), als erstem Schritt auf dem Weg der Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung;

b) der Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, welche das sozio-kulturelle Existenzminimum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abdeckt; die notwendigen Finanzmittel sind aus einer deutlichen Reform der bisherigen familien- und kinderpolitischen Leistungen zu gewinnen, die sich hinsichtlich Vermeidung von Kinderarmut als ineffizient erwiesen haben (Reform Ehegattensplitting, Abschaffung Kinderfreibetrag, Überführung des Kindergeldes);

c) der Einführung von Kindergrundrechten in das Grundgesetz - in diesen ist auch die UN-Kinderrechtskonvention zum verbindlichen Bestandteil des Grundgesetzes zu erklären - und der unverzüglichen Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention.


III. Die Landesregierung wird aufgefordert zur Erarbeitung eines Kataloges von landespolitischen Maßnahmen gegen Kinderarmut und Bildungsmangel, der dem Landtag bis spätestens 30. Juni 2010 vorzulegen ist.


Begründung:


Das Urteil vom 9. Februar 2010 bezüglich der Rechtmäßigkeit der Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Kinder hat auch für Thüringen Konsequenzen. Es schreibt für alle Menschen das Grundrecht auf Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums nach Artikel 1 und Artikel 20 GG fest.


Das Urteil verlangt, dass alle SGB-lI-Bezieher Leistungen nach ihrem individuellen Bedarf erhalten. Insbesondere bei den SGB-II-Leistungen für Kinder wurden diese Prinzipien bisher eklatant verletzt, so das Gericht.


Das Urteil stellt auch eine Aufforderung dar, Kinderarmut zu bekämpfen und die Rechte von Kindern zu stärken. Ebenso ist das Urteil ein Anstoß, andere Modelle einer menschenwürdigen existenzsichernden Grundsicherung (für Kinder) umzusetzen.

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