Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber

Antrag (Alternativantrag) der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1028 - zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/981 -

Antrag (Alternativantrag) der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1028 - zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/981 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,


1. auf der Grundlage des § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk zusammenfasst, in dem sich Ausländer ohne Erlaubnis aufhalten können;


2. sich darüber hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat dafür einzusetzen, die Residenzpflicht als solche gänzlich abzuschaffen.


Begründung:


Die so genannte Residenzpflicht schränkt die Freizügigkeit von Asylsuchenden erheblich ein. Zu Recht fordern seit Jahren Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und insbesondere Flüchtlingsorganisationen die ersatzlose Abschaffung der diskriminierenden Regelung im Asylverfahrensgesetz. Durch eine Zusammenlegung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk des erlaubnisfreien Aufenthalts entsprechend § 58 Abs. 6 AsylVfG kann noch vor Änderung des Bundesgesetzes eine Regelung in Thüringen umgesetzt werden, die den erlaubnisfreien Auf- enthalt im gesamten Freistaat Thüringen auf der Grundlage des Asylverfahrensgesetzes bereits ermöglicht.

Die Beschränkung des erlaubnisfreien Aufenthalts auf weniger Landkreise ist angesichts der sowohl rechtlichen als auch praktischen Gründe keinesfalls ausreichend. Auch eine weitergehende Ausgestaltung der behördlichen Genehmigungspraxis vermag die grundsätzlichen Sachargumente gegen eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit nicht grundlos werden lassen.

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