Rentengerechtigkeit für Angehörige verschiedener Berufsgruppen in der DDR

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/958 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/958 -


Die Landesregierung wird aufgefordert,


1. zu berichten, wie der Beschluss des Thüringer Landtags "Die Landesregierung wird gebeten, gemeinsam mit jungen Ländern im Bundesrat aktiv zu werden, um die erkennbaren Defizite aus der erfolgten Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung Deutschlands abschließend zu regeln." vom 9. Mai 2008 (Drucksache 4/4103) bisher umgesetzt wurde;

dabei ist insbesondere einzugehen auf

- Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West,

- gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen,

- Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder der DDR,

- Regelung von Ansprüchen der Bergleute der Braunkohleveredelung,

- Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR,

- rentenrechtliche Anerkennung für fehlende Zeiten von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen sowie deren mithelfenden Familienangehörigen aus der DDR,

- rentenrechtliche Anerkennung des zweiten Bildungswegs und von Aspiranturen in der DDR,

- rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Sozialversicherungsregelungen für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen rentenrechtlichen Zeiten,

- rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR- Zeiten,

- Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn,

- angemessene Altersvorsorgung für Professorinnen und Professoren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Dienst, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Beschäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher außeruniversitärer Einrichtungen in den neuen Bundesländern,

- einheitliche Regelung der Altersvorsorge für Angehörige der "Technischen Intelligenz",

- Entschädigungsrente für Zwangsausgesiedelte,

- Gewährleistung des Anspruches auf eine besondere Behandlung der Zeiten, in denen Versicherte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR gearbeitet haben und dessen Berücksichtigung bei der Alterseinkünfteberechnung;


2. im Bundesrat nochmals aktiv zu werden, um die weiterhin bestehenden Nachteile für in der DDR Geschiedene in der Altersvorsorge schnellstmöglich zu beseitigen.


Begründung:


Die Landesregierung wurde vom Thüringer Landtag am 9. Mai 2008 aufgefordert (Drucksache 4/4103), gemeinsam mit den jungen Ländern im Bundesrat aktiv zu werden, um die erkennbaren Defizite aus der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung abschließend zu regeln. Seit diesem Beschluss sind für die Betroffenen keine spürbaren Fortschritte erkennbar. In der DDR gab es bei Scheidungen keinen Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern. Da in der DDR die Rente vorrangig nach Versicherungsjahren berechnet wurde, war für Geschiedene die Altersvorsorge abgesichert. Die Erwerbsbiografien dieser Rentnerinnen und Rentner nun dem bundesdeutschen Rentenrecht zu unterwerfen, führt zu erheblichen Versorgungslücken. Besonders schlimm ist die Situation für geschiedene Frauen.

Es ist an der Zeit, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung diese Rentenungerechtigkeiten beseitigt werden, damit die Betroffenen endlich die Altersversorgung erhalten, die ihrer Lebensarbeitsleistung vollständig gerecht wird.

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