Rettungsschirm für die Thüringer Kommunen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/353 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/353 -


Der Landtag fordert die Landesregierung auf,


1. zur aktuellen Situation der kulturellen und sozialen Infrastruktur in den Thüringer Kommunen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen öffentlichen Berichterstattung über drohende bzw. bereits vollzogene Einschränkungen an freiwilligen Leistungen in den kulturellen und sozialen Bereichen zu berichten und dabei insbesondere darzulegen, welchen Belastungen diese Strukturen infolge der Krise der kommunalen Haushalte ausgesetzt sind;


2. für kulturelle, soziale und Jugendhilfe-Einrichtungen in den Kommunen, deren Finanzierung nicht durch vertragliche oder gesetzliche Bindungen abgesichert ist, umgehend Landesmittel in einer Höhe bereitzustellen, welche die kontinuierliche Weiterarbeit sichert; dabei ist ein unbürokratisches Umsetzungsverfahren unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände abzusichern;


3. die Mängel der Bedarfsermittlung für den Kommunalen Finanzausgleich 2010 zu korrigieren;


4. umgehend geeignete Maßnahmen einzuleiten, die Bundesregierung auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Kommunen hinzuweisen und eine entsprechende Korrektur der Bundespolitik zu erwirken;


5. eine Bundesratsinitiative für eine Reform der Finanzverfassung in der Bundesrepublik mit dem Ziel zu initiieren, die kommunalen Steuereinnahmen zu verstetigen; dabei ist abzusichern, dass die kommunalen Steuermindereinnahmen der Thüringer Gemeinden, die seit 1999 eingetreten sind, ausgeglichen werden und


6. sich im laufenden Vermittlungsverfahren zur Festsetzung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dafür einzusetzen, dass der Bund den Kommunen mindestens 31,5 Prozent der Kosten der Unterkunft erstattet.


Begründung:


Die Finanzsituation der Thüringer Kommunen ist äußerst angespannt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Dazu zählen insbesondere:

- Steuerrechtsänderungen seit 1999 führen bei den Thüringer Kommunen zu Steuermindereinnahmen von über 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Thüringer Landesregierung stimmte diesen Steuerrechtsänderungen bisher im Bundesrat immer zu.

- Durch fragwürdige Berechnungen des kommunalen Finanzbedarfs für die Jahre 2008/2009 erhalten die Thüringer Kommunen vom Land rund 350 Millionen Euro pro Jahr weniger, als sie benötigen, um alle kommunalen Aufgaben finanzieren zu können.

- Durch den Bund und das Land wurden den Kommunen in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben zugeordnet, ohne dass sie für deren Realisierung die notwendigen Finanzmittel in voller Höhe erhielten. Beispielhaft sei auf die Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II verwiesen.

- Die Steuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise belaufen sich allein für 2009 nach Schätzungen auf rund 115 Millionen Euro.


Auch einen verspäteten Landeshaushalt und ein verspätetes Finanzausgleichsgesetz haben nicht die Thüringer Kommunen zu verantworten. Deshalb muss das Land als Überbrückung die Finanzierung derartiger wichtiger Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge absichern. Geeignet hierfür ist der Landesausgleichsstock. Diesen Fonds kommunaler Mittel verwaltet das Land treuhänderisch für die Kommunen. Bisher wurden von den rund 18 Millionen Euro im Regelfall nicht mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr benötigt, sodass schnell kurzfristig acht Millionen Euro zur Zwischenfinanzierung sozialer und kultureller Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können. Einrichtungen, deren Finanzierung nicht schnellstmöglich gesichert werden kann, werden, nachdem sie ihre Arbeit aufgrund der mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land einstellen mussten, ihre Aufgaben nur mit wesentlich höherem Aufwand wieder aufnehmen können.

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