Schlechterstellung von Kindern und Alleinerziehenden verhindern - Sparpaket ablehnen, finanziellen Mehrbelastungen für den Freistaat entgegentreten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1307 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1307 -


I. Die Landesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich folgender Aspekte des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (sogenanntes Sparpaket) der Bundesregierung bezogen auf Thüringen zu berichten:

a) Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung, Kürzung und Streichung des Elterngeldes auf die Situation von Kindern, insbesondere auf diejenigen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind?

b) Welche Auswirkungen haben die Kürzung bzw. Streichung des Elterngeldes und die anderen Maßnahmen des Sparpakets auf Alleinerziehende?

c) Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Sparpakets, insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Familien, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?


II. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat

a) Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Erhöhung der Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere für Kinder und Jugendliche, abzielen;

b) einen Antrag zur Behandlung des gesamten Sparpakets der Bundesregierung u. a. wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf Familien und der finanziellen Belastungen durch die zu erwartende Zunahme von Wohngeldempfängern zu stellen.


III. Die Landesregierung soll dem Landtag bis zum 31. Dezember 2010 ein Konzept vorlegen, wie jenseits des Landesarbeitsmarktprogramms und der Bürgerarbeit vor allem Alleinerziehende und deren Kinder besonders unterstützt und gefördert werden könnten.


Begründung:


Die Bundesregierung hat angekündigt, massiv in die Strukturen und Leistungen des bundesdeutschen Sozialstaats einzugreifen. Mit einem Sparpaket will sie die Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Bevölkerung abwälzen. Das aktuell vorgelegte Sparpaket sieht u. a. vor, das Bundeselterngeld bei SGB-II-Empfängern zu streichen, die Ersatzquoten und die Höhe des Elterngeldes zu ändern und das Elterngeld gerade für die unteren Einkommensschichten de facto drastisch zu kürzen. Gerade Haushalte, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, würden mit dem Vorhaben der Bundesregierung deutlich schlechter gestellt. Insbesondere Alleinerziehende mit kleinen Kindern würden nach dem Willen der Bundesregierung zur Sanierung der Staatsfinanzen nach der Finanzkrise herangezogen. Auch Bezieher von Niedriglöhnen und sogenannte Aufstocker wären von den angedrohten Kürzungen besonders betroffen. Ihnen soll das Elterngeld in voller Höhe als Einkommen angerechnet werden, was einer Kürzung gleichkommt.

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