Schritte zu einer kreisübergreifenden Berufsschulnetzplanung in Thüringen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1132 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1096 - Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Berufsschulnetzplanung)

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1132 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1096 - Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Berufsschulnetzplanung)


Die Landesregierung wird aufgefordert, auf dem Weg zu einer kreisübergreifenden Schulnetzplanung für die Berufsschulen folgende Schritte umzusetzen und dem Landtag über die erreichten Ergebnisse und die Auswirkungen auf den Personaleinsatz und die Finanzierungsfragen bis zum September 2010 zu berichten:


1. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) bildet erneut eine Stabsstelle Berufsschulnetzplanung und bindet auf vertraglicher Basis eine geeignete universitäre Einrichtung in deren Arbeit ein. Neben Vertretern des Ministeriums und einer Universität sollen auch Vertreter der Kammern und der Gewerkschaft in der erweiterten Stabsstelle mitarbeiten. Die erweiterte Stabsstelle ist durch Aufstockung personeller Ressourcen schnell arbeitsfähig zu machen. Die Landesregierung überträgt ihr die notwendigen Kompetenzen, um mit den Akteuren der Berufsbildung (Schulämter, Schulverwaltungsämter, Kammern, Schulen) auf regionaler Ebene und zunächst bilateral das Standortproblem zu erörtern und alle planungsrelevanten Informationen zu sammeln.


2. Die Landesregierung wird bis zum 30. Januar 2011 ein Moratorium für Investitionen im berufsbildenden Bereich festlegen und in ihrem Handlungsbereich durchsetzen. Davon ausgenommen sind bereits begonnene Vorhaben, bei denen der Abbruch einen unvertretbaren Wertverlust hervorrufen würde. Neue Investitionsentscheidungen werden bis zum Vorliegen eines Thüringer Berufsschulkonzeptes ausgesetzt.


3. Eine Stabsstelle greift die im Thüringer Kultusministeriuminder 4. Legislaturperiode bereits geleisteten Arbeiten zur Erstellung eines Konzeptentwurfs für ein ausgewogenes Berufsschulkonzept für Thüringen zurück und entwickelt diese unter Einbeziehung der Ergebnisse der regionalen Erörterung der Situation (Nummer 1) zu einem Landeskonzept. Die Landesregierung beauftragt die Stabsstelle, bis zum 30. Januar 2011 den Entwurf einer inhaltlich begründeten Schulnetzplanung für die Thüringer Berufsschulen vorzulegen. Inhaltliche Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der freien Träger im Bereich der Berufsbildung sind im Planungsprozess angemessen zu berücksichtigen.


4. Bisher erzielte Abstimmungsergebnisse zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sind nach Möglichkeit in die Planung einzubinden.


5. Die Stabsstelle ist gehalten, im Planungsprozess die Einführung pädagogischer Konzepte anzuregen, die sich positiv auf den Erhalt auch kleinerer berufsbildender Schulen und die Qualität der Berufsbildung auswirken können, wie zum Beispiel die Konzepte der Produktionsschule und des Selbstgesteuerten Lernens in berufsfeld- und fächerübergreifenden Klassen.


Begründung:


Das so genannte "Zedler-Gutachten" weist seit langem auf die Dringlichkeit einer umfangreichen und die Kreisgrenzen überschreitenden abgestimmten Planung hin, die nicht den Schulträgern allein überlassen werden kann. Es geht um die Erarbeitung von Lösungen, die sich nicht nach regionaler politischer Opportunität richten, sondern inhaltlichen Kriterien folgen, wie etwa die Nähe zur regionalen Wirtschaftsstruktur, der bauliche Zustand und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sowie die Attraktivität für die Auszubildenden. Die Untätigkeit der Landesregierung wirkt sich negativ auf die zukünftige Berufsschulentwicklung aus und widerspricht völlig der zu tragenden Verantwortung, die in diesem Bereich für die Sicherung zukünftiger Strukturen von Wirtschaft und Bildung in Thüringen besteht. Eine Politik der "Nichteinmischung" blockiert die Möglichkeit einer qualitativen Ansprüchen genügenden landesweiten Planung. In Konsequenz aus der unsicheren Situation für die Schulträger teilt die Fraktion DIE LINKE Forderungen nach mehr Verantwortungsübernahme durch das Land und greift den Vorschlag einer universitär gestützten, aktiv agierenden Stabsstelle beim TMBWK auf, die alle fachlichen und kommunikativen Kompetenzen besitzt, um eine in die Zukunft tragende Lösung für die Thüringer Berufsschullandschaft zu erreichen. Die Beteiligung aller Betroffenen an einer landesweiten Planung ist auch in diesem Prozess zu sichern. Pädagogische Konzepte zum Erhalt auch kleiner Berufsschulstandorte im ländlichen Raum, zum Beispiel Selbstgesteuertes Lernen, werden in Hessen bereits erfolgreich angewandt. Produktionsschulen sind insbesondere für benachteiligte Jugendliche in strukturschwachen Regionen eine perspektivische Angebotsform, wie die Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern zeigen.

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