Stopp des Krankenkassen-Zusatzbeitrages bei Hartz-IV-Empfängern

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/400 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/400 -


Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden mit dem Ziel,

- die Erhebung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zum 1. Februar 2010 zu stoppen bzw.

- dass die Zusatzbeiträge bei Hartz-IV-Empfängern von den Grundsicherungsstellen übernommen werden,

- das Kindergeld nicht weiter als Familieneinkommen im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII anzurechnen.


Begründung:


Mehrere gesetzliche Krankenkassen planen zum 1. Februar 2010 von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge von je acht Euro pro Monat zu erheben, um Defizite auszugleichen. Von der Erhebung eines Zusatzbeitrages sind auch Hartz-IV-Empfänger betroffen. Die Zahlung des Zusatzbeitrages bei Hartz-IV-Empfängern wird von den Grundsicherungsstellen nur übernommen, wenn ein vom Hartz-IV-Empfänger nachgewiesener Wechsel zu einer anderen Krankenkasse unzumutbar ist.


Die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert kritisiert die Einführung der Zusatzbeiträge als "einseitiges Arbeitgeber-Entlastungsprogramm" zu Lasten der betroffenen Grundsicherungsempfänger. Bedenken gegen die geplante Einführung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zum 1. Februar 2010 hat auch die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die die zusätzliche Erhebung für rechtswidrig hält. Auch eine Überprü- fung der Krankenkassen durch das Kartellamt wird derzeit durchgeführt.


Eine weitere Belastung für den Monat Februar 2010 kommt für Hartz-IV-Empfänger mit der Rückzahlung des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro pro Kind an die Bundesagentur für Arbeit zu. Von der Kindergelderhöhung zu Beginn des Jahres können die wirklich Bedürftigen nur profitieren, wenn das Kindergeld im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nicht als Einkommen im Sinne der Sozialgesetzbücher SGB II und XII angerechnet wird.

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