Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/851 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Steuergerechtigkeit und Steuerprüfung

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/851 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Steuergerechtigkeit und Steuerprüfung


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 06 Kapitel 06 04 wird der Ansatz in Titel 428 01 (Entgelte der Arbeitnehmer) um 3 000 000 Euro erhöht. Im Stellenplan werden die Stellen in Vergütungsgruppe E 11 (für neu einzustellende Steuerprüfer) um 120 erhöht.


Zur Deckung der Mehrausgaben werden die Ansätze wie folgt verändert:


1. 17 01/012 01 Veranlagte Einkommensteuer + 1 800 000 Euro

2. 17 09/212 01 Länderfinanzausgleich + 1 200 000 Euro


Begründung:


Auch in Thüringen gibt es zu wenige Steuerprüfer. Aktuelle Zahlen belegen, dass aufgrund einer verstärkten Steuerprüfung in Deutschland im Jahr 2009 Mehreinnahmen in Höhe von 20,9 Milliarden Euro allein bei der Betriebsprüfung zusätzlich vereinnahmt werden konnten.


Infolge des Ankaufs von CDs mit den Daten von mutmaßlichen Steuersündern gab es bereits 16 000 Selbstanzeigen mit einem geschätzten Steueraufkommen von über einer Milliarde Euro. Es ist mit Mehreinnahmen im Thüringer Landeshaushalt zu rechnen. Zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro sollen im Haushaltsjahr 2010 bei der veranschlagten Einkommensteuer angesetzt werden.

Mit Einnahmen in Höhe von weiteren 4,2 Millionen Euro wird (ebenfalls in 2010) über den Länderfinanzausgleich gerechnet. Hiervon sollen 1,2 Millionen Euro zur Deckung der Mehrausgaben für die Aufstockung der Anzahl der Steuerprüfer verwendet werden. Die übrigen drei Millionen Euro dienen der Deckung beim Änderungsantrag zur Wiedereinführung der kommunalen Investitionspauschalen.

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