Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/887 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: "Kulturlastenausgleich" für Thüringen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/887 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: "Kulturlastenausgleich" für Thüringen


Der Landtag bekennt sich zum Ziel der Schaffung eines "Kulturlastenausgleichs" für den Freistaat ab dem 1. Januar 2011 mit folgenden Prämissen:

- Ziel ist die nachhaltige und solidarische Finanzierung der Kultur in

Thüringen;

- über den "Kulturlastenausgleich" sollen Kulturangebote mit regionaler und überregionaler Bedeutung gemeinsam von Land und Kommunen finanziert werden;

- der "Kulturlastenausgleich" soll mit mindestens 120 Millionen Euro dotiert sein und hälftig vom Land und den Kommunen finanziert werden;

- der Ausgleich soll ein erster Schritt zu einem Thüringer Kulturfördergesetz sein;

- unberührt davon bleiben die örtlichen Kulturangebote, -projekte und -einrichtungen.


Begründung:


Der Freistaat Thüringen und seine Kommunen verfügen über ein einzig- artiges kulturelles Erbe. Dieses gilt es vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Kommunen und des Landes sowie der Chancen einer Verbindung von Kultur und Wirtschaft langfristig zu sichern. Die derzeitigen Finanzierungen weisen im Hinblick auf Planungssicherheit und Solidarität erhebliche Mängel auf, die es abzustellen gilt. Mit dem Einstieg in einen solidarischen und fairen "Kulturlastenausgleich" soll ein erster Schritt zur Erarbeitung eines Thüringer Kulturfördergesetzes vorbereitet werden.

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