Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/888 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Investitionen nach 2010/Landesgesellschaften/Sanierung von Sportstätten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/888 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Investitionen nach 2010/Landesgesellschaften/Sanierung von Sportstätten


1. Investitionen auch über das Jahr 2010 sichern

Die Landesregierung wird mit Blick auf den drohenden Einbruch der öffentlichen Investitionen in Thüringen nach Auslaufen des Konjunkturpakets II aufgefordert, dem Landtag bis zum 30. September 2010 Bericht zu erstatten, wie ab dem Jahr 2011 eine angemessene Investitionskraft der öffentlichen Hand in Thüringen gesichert werden kann.


2. Ziele für die Landesgesellschaften diskutieren und Ausgaben überprüfen

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 31. Dezember 2010 Konzeptionen über die geplante Entwicklung und den mittelfristigen Finanzbedarf der Landesentwicklungsgesellschaft, Thüringer Aufbaubank, Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH, Messe Erfurt AG und Flughafen Erfurt GmbH darzulegen.


3. Konzept zur Sanierung von Sportstätten

Die Landesregierung wird aufgefordert, angesichts der hohen Summe von Anträgen auf Förderung und Bezuschussung von Investitionen an Sportanlagen und der bei weitem nicht dafür ausreichenden Mittel aus dem Landeshaushalt, dem Landtag ein Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bis zum 30. September 2010 vorzulegen. Unter Beteiligung der in Thüringen tätigen Akteure aus Sport und Kommunen soll dargelegt werden, welche Maßnahmen mit welchen Mitteln in welchen Zeithorizonten zum Abbau des Sanierungsstaus durchgeführt werden sollen.


Begründung:


Zu 1.: Mit Blick auf das Auslaufen des Konjunkturpakets II und die schwierige Haushaltslage droht in Thüringen in den nächsten Jahren ein deutlicher Rückgang der öffentlichen Investitionen. Diese sind aber insbesondere für viele kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wichtig. Daher darf es einen Abbruch der Investitionstätigkeit nicht geben. Die Landesregierung soll rechtzeitig diesbezüglich Überlegungen dem Landtag darlegen.


Zu 2.: Seit Jahren gibt es im Landeshaushalt Mittelzuwächse für einige Landesgesellschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes. Angesichts der Situation dieser Beteiligungen und der Haushaltlage des Freistaats Thüringen kommt ein "Weiter so" nicht mehr in Frage. Konzeptionen sind gefragt, die die Mittelerwartungen der Landesregierung an den Gesetzgeber transparent und nachvollziehbar machen.


Zu 3.: Angesichts der hohen Anzahl von Anträgen auf Landesmittel zu Rekonstruktion, Umbau und Neubau von Sportanlagen besteht ein erheblicher Förderbedarf aus Mitteln des Landeshaushalts in den nächsten Jahren. Es können derzeit nicht alle Anträge abgearbeitet werden. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag Bericht zu erstatten, wie der aufgelaufene Sanierungsstau schrittweise abgearbeitet werden kann.

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