Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/889 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen endlich einleiten

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/889 - Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen endlich einleiten


Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend die Voraussetzungen für eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen zu schaffen.


Kriterien für diese Reform sollen sein:

- Übergang zur Zweistufigkeit der Verwaltung,

- Stärkung der gemeindlichen Ebene durch die Schaffung bürgerorientierter und leistungsfähiger Gemeindestrukturen,

- zukunftsfähige Strukturen der Thüringer Kommunen und der Landesverwaltung.


Begründung:


Die Verwaltungsstrukturen des Landes und der Kommunen sind nicht mehr zeitgemäß. Die bisherige Ausrichtung der Verwaltungen auf ordnungspolitisches Handeln steht im Widerspruch zum gewandelten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, die eine partnerschaftliche Kooperation anstreben.

Zudem sind weite Teile der Verwaltung der demokratischen Kontrolle und Steuerung entzogen. Die Aufgabenerfüllung muss viel stärker als bisher gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf der möglichst untersten Ebene erfolgen.


Die bisherige dreistufige Organisation der Landesverwaltung ist deshalb aufzuheben und der konsequente Übergang zur Zweistufigkeit ist zu beschreiten. Die in diesem Zusammenhang zu vollziehende Übertragung der Aufgaben auf die kommunale Ebene sorgt für eine stärkere Stellung der Kommunen im föderalen System der Bundesrepublik. Die gegenwärtigen kommunalen Strukturen sind nicht leistungsfähig genug, um weitere Aufgabenübertragungen realisieren zu können. Dieses hat die letzte Kommunalisierungswelle mit der Übertragung der Zuständigkeiten der aufgelösten Staatlichen Umweltämter und Staatlichen Versorgungsämter bewiesen. Leistungsfähige Gemeindestrukturen werden im Grundsatz nicht unter 5 000 Einwohnern bestehen können. Auch auf Ebene der Landkreise ist davon auszugehen, dass bei unter 100 000 Einwohnern im Grundsatz nicht von dauerhafter Leistungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Der Status der kreisfreien Städte ist grundsätzlich in Frage zu stellen.

Bisher hat sich die Landesregierung einer konsequenten Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform verweigert. Dass zumindest die gemeindliche Ebene zu solchen Reformen bereit ist, belegen die freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, die jedoch nur Einzelfälle sind. Bisher scheitern viele sinnvolle und zukunfts- fähige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, weil derzeit nicht klar ist, wie sich die Landesregierung eine Entwicklung des Landes vorstellt. Thüringen braucht einen Masterplan, an dem sich die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen orientieren können.

Dateien