Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/852 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Landesblindengeld von 220 auf 320 Euro erhöhen

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/852 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Landesblindengeld von 220 auf 320 Euro erhöhen


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 08 Kapitel 08 11 wird der Ansatz in Titel 681 12 (Landesblindengeld) um 3 000 000 Euro erhöht und folgende Erläuterung angefügt:


"Das Landesblindengeld beträgt ab dem 01. Juli 2010 monatlich 320 Euro."


Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert:


1. 03 10/536 01 Für Zwecke des Verfassungsschutzes - 400.000 Euro

2. 10 02/893 01 Zuschüsse für Schulbauten (hier: this Weimar) - 600.000 Euro

3. 17 16/685 04 Zuweisungen auf Beschluss der Landesregierung (Lottomittel) - 2.000.000 Euro


Begründung:


Gemessen an der durchschnittlichen Blindengeldzahlung in Deutschland muss in Thüringen deutlich nachgebessert werden. Mit 220 Euro monatlich ist der behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht zu decken. Es wird beantragt, das Blindengeld in Thüringen für die 5 000 Betroffenen um 100 Euro monatlich zu erhöhen.


Zu 1.: Der Verfassungsschutz stellt seine geheimdienstliche Tätigkeit ein. Dadurch werden die Mittel in diesem Titel entbehrlich.


Zu 2.: Die this in Weimar wird wie andere private Schulen auch über den Einzelplan des Kultusministeriums gefördert. Die besondere Bevorzugung einer einzelnen Schule ist nicht nachvollziehbar.


Zu 3.: Die Lottomittel werden von 3,2 auf 1,2 Millionen Euro gekürzt. Insbesondere aufgrund der späten Verabschiedung des Landeshaushalts 2010 ist dies problemlos möglich.

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