Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/850 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Essengeldzuschuss für Schüler im Grundschulalter mit 7 000 000 Euro

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/850 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Essengeldzuschuss für Schüler im Grundschulalter mit 7 000 000 Euro


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 04 Kapitel 04 06 wird ein neuer Titel 633 02 mit der Bezeichnung "Essengeldzuschuss" eingefügt und mit einem Ansatz in Höhe von 7 000 000 Euro ausgestattet.


Dem Titel wird folgende Erläuterung angefügt:


"Schüler im Grundschulalter - auch an Förderschulen - erhalten ab dem 1. August 2010 einen Zuschuss in Höhe von einem Euro pro ausgereichtem Mittagessen. Die Schulträger können den Zuschuss erhöhen."


Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert:


1. 03 03/671 01 Erstattung an das Landesrechenzentrum - 500 000 Euro

2. 03 04/427 01 Aushilfen und Vertretungen - 200 000 Euro

3. 03 04/526 01 Rechtskosten - 400 000 Euro

4. 03 15/514 74 Verbrauchsmittel - 200 000 Euro

5. 03 15/518 78 Mieten - 250 000 Euro

6. 07 01/538 03 Kostenerstattung an die TAB - 1 000 000 Euro

7. 17 02/446 01 Beihilfen Versorgungsempfänger - 550 000 Euro

8. 17 02/446 02 Beihilfen Ordnung & Sicherheit - 200 000 Euro

9. 17 04/682 02 Zuschuss an das Thüringer Liegenschaftsmanagement - 1 000 000 Euro

10. 17 05/131 01 Einnahmen aus Rückgarantien + 2 000 000 Euro

11. 17 05/631 01 Erstattung für Regressverwaltung - 700 000 Euro


Begründung:


Eine warme Mahlzeit am Tag ist für Heranwachsende besonders wichtig. Daher soll in einem ersten Schritt für eine bessere Essensversorgung ein Zuschuss in Höhe von einem Euro pro Essen für alle Schüler im Grundschulalter gewährt werden. Die Kommunen als Schulträger können den Zuschuss erhöhen.


Zu 1.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 938 194 Euro bzw. 1 115 027 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 1 414 200 Euro ist vertretbar.


Zu 2.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 350 Euro bzw. 86 761 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 104 000 Euro ist vertretbar.


Zu 3.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 237 578 Euro bzw. 314 194 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 315 000 Euro ist vertretbar.


Zu 4.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 37 159 Euro bzw. 78 981 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 102 300 Euro ist vertretbar.


Zu 5.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils 185 142 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 185 100 Euro ist vertretbar.


Zu 6.: Durch die versprochenen Synergieeffekte sollten auch Einsparungen bei den finanziellen Mitteln möglich sein. Die Kostenerstattung an die TAB wird von 13 auf zwölf Millionen Euro gekürzt.


Zu 7.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 2 034 501 Euro bzw. 2 141 975 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 2 325 000 Euro ist vertretbar.


Zu 8.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 3 456 468 Euro bzw. 3 739 992 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 3 950 000 Euro ist vertretbar.


Zu 9.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 2 750 000 Euro bzw. 2 900 000 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 3 402 400 Euro ist vertretbar.


Zu 10.: In diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 7 103 390 Euro bzw. 5 678 055 Euro vereinnahmt. Eine Erhöhung des Ansatzes für 2010 auf 5 000 000 Euro ist vertretbar.


Zu 11.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 1 038 856 Euro bzw. 1 072 758 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 1 200 000 Euro ist vertretbar.

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