Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/846 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kommunalpolitische Vereinigungen

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/846 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kommunalpolitische Vereinigungen


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 03 Kapitel 03 03 wird der Ansatz in Titel 684 04 (Zuwendungen an die kommunalpolitischen Vereinigungen) um 50 000 Euro erhöht.


Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt:


"Die Zuweisungen erfolgen auf der Grundlage der Richtlinie des Thüringer Innenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen oder der von ihnen benannten Bildungsträger. Die Ausgaben sind bis zur Vorlage der Haushalts- und Wirtschaftspläne gesperrt."


Zur Deckung der Mehrausgaben werden die Ansätze wie folgt verändert:


Kapitel 17 05 Titel 871 01: Auszahlungen bei Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen (einschließlich Verpflichtungen aus Artikel 23 Einigungsvertrag)

- 50 000 Euro


Begründung:


Die Förderung der kommunalpolitischen Vereinigungen wurde seit dem Jahr 1995 nicht an die gestiegenen Verbraucherkosten angepasst. Im Übrigen mehr wegen fünf statt bisher drei im Landtag vertretenen Fraktionen.


Für Inanspruchnahmen des Freistaats aus Bürgschaftsübernahmen sind nach der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Mittel in Höhe von 36 Millionen Euro etatisiert. Es wird eingeschätzt, dass diese Summe im Haushaltsjahr 2010 nicht in voller Höhe benötigt wird. Die Minderung des Ansatzes erfolgt unabhängig von anderen diesen Titel betreffenden Änderungen.

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