Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/853 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Örtliche Jugendförderung stärken

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/853 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Örtliche Jugendförderung stärken


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 wird der Ansatz in Titel 633 05 (Jugendpauschale/Örtliche Jugendförderung) um 4 000 000 Euro erhöht.


Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert:


1. 07 08/538 74 Personal- und Sachkosten der GfAW - 1.000.000 Euro

2. 08 29/671 01 Kosten des Maßregelvollzugs - 1.000.000 Euro

3. 17 02/441 59 Beihilfen - 2.000.000 Euro


Begründung:


Wie in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD zugesagt, soll die Jugendpauschale auf einen Betrag von 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Es wird beantragt, die Zusage umzusetzen.


Zu 1.: Durch die versprochenen Synergieeffekte sollten auch Einsparungen bei den finanziellen Mitteln möglich sein. Die Kostenerstattung an die GfAW wird von acht auf sieben Millionen Euro gekürzt.


Zu 2.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 30 815 099 Euro bzw. 32 914 450 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 32 459 000 Euro ist vertretbar.


Zu 3.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 48 633 515 Euro bzw. 49 025 735 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 52 290 000 Euro ist vertretbar.

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