Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/854 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kinderschutz

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/854 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kinderschutz


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 wird der Ansatz in Titel 633 77 (Zuweisungen für Maßnahmen des Kinderschutzes) um 120 000 Euro erhöht.


Zur Deckung der Mehrausgaben wird folgender Ansatz wie folgt verändert:


08 24/685 78 Zuschuss an die Stiftung FamilienSinn -120000Euro


Begründung:


Ein Landesprogramm Kinderschutz ist in der heutigen Gesellschaft notwendig. Die Ausbringung eines entsprechenden Haushaltstitels ist da- her ausdrücklich zu begrüßen. Nicht akzeptabel ist es jedoch, dass die Thüringer Landesregierung keinen einzigen Cent in diesen Haushaltstitel einstellt.


Die Stiftung soll aufgelöst werden. Daher fallen auch keine Sachkosten an. Im Übrigen kann und sollte eine existente Stiftung die Mittel für die Geschäftsführung aus den Erträgen des Stiftungskapitals erwirtschaften.

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