Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/857 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Politische Stiftungen

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/857 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Politische Stiftungen


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 17 Kapitel 17 16 wird der Ansatz in Titel 685 05 (Zuschüsse für politische Stiftungen) um 145 700 Euro erhöht.


Die Erläuterungen werden wie folgt neu gefasst:


"Die Zuschüsse werden an in Thüringen ansässige politische Stiftungen, die mehrjährig existent sind und eine eigene Geschäftsstelle in Thüringen betreiben, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und Vereine verausgabt. Der Verteilungsschlüssel bemisst sich zu je einem Drittel an den Zweitstimmenergebnissen der jeweils letzten beiden Wahlen zum Thüringer Landtag und zum Deutschen Bundestag. Ein Drittel wird zu gleichen Teilen an alle zu fördernden Zuwendungsempfänger als Sockelbetrag verteilt. Die Ausgaben sind bis zur Vorlage der Haushalts- und Wirtschaftspläne gesperrt."


Zur Deckung der Mehrausgaben werden die Ansätze wie folgt verändert:


Kapital 17 05 Titel 871 01 Auszahlungen bei Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen (einschließlich Verpflichtungen aus Artikel 23 Einigungsvertrag) - 145 700 Euro


Begründung:


Die Verteilung der Mittel soll die Stärke der den politischen Stiftungen in Thüringen nahe stehenden Parteien bei Bundes- und Landtagswahlen angemessen berücksichtigen. Mehr wegen zusätzlicher Aufgaben der politischen Bildung und Anpassung an die gestiegenen Verbraucherkosten sowie wegen fünf statt bisher drei im Landtag vertretenen Fraktionen.


Für Inanspruchnahmen des Freistaats aus Bürgschaftsübernahmen sind nach der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Mittel in Höhe von 36 Millionen Euro etatisiert. Es wird eingeschätzt, dass diese Summe im Haushaltsjahr 2010 nicht in voller Höhe benötigt wird. Die Minderung des Ansatzes erfolgt unabhängig von anderen diesen Titel betreffenden Änderungen.

Dateien