Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/859 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kommunale Investitionspauschale mit 75 000 000 Euro

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/859 - zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - hier: Kommunale Investitionspauschale mit 75 000 000 Euro


Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:


Im Einzelplan 17 Kapitel 17 20 werden die Ansätze in Titel 883 01 (Investitionspauschale an Gemeinden) um 28 330 000 Euro, in Titel 883 02 (Investitionspauschale an kreisfreie Städte) um 18 340 000 Euro und in Titel 883 03 (Investitionspauschale an Landkreise) um 28 330 000 Euro erhöht.


Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:


- bei Titel 883 01: "Kreisangehörige Gemeinden erhalten eine Investitionspauschale in Höhe von 16,66 Euro je Einwohner."

- bei Titel 883 02: "Kreisfreie Städte erhalten eine Investitionspauschale in Höhe von 33,32 Euro je Einwohner."

- bei Titel 883 03: "Landkreise erhalten eine Investitionspauschale in Höhe von 16,66 Euro je Einwohner."


Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert:


1. 03 03/613 01 Förderung von Gemeindezusammenschlüssen - 1.000.000 Euro

2. 03 04/812 02 Dienstzimmerausstattung - 100.000 Euro

3. 07 02/661 01 Ertragszuschuss an die LEG - 1.000.000 Euro

4. 07 02/891 78 Industrie- und Gewerbeflächen (LEG-Industrietitel) - 8.000.000 Euro

5. 08 24/684 78 Familienhilfe (Mehr wegen Wegfall Stiftung FamilienSinn) + 1.000.000 Euro

6. 09 22/125 11 Erlöse aus Holzverkauf im Staatsforstbetrieb + 2.600.000 Euro

7. 17 04/124 01 Einnahmen aus Vermietung + 200.000 Euro

8. 17 04/134 01 Einnahme aus der Auflösung der Stiftung FamilienSinn + 33.000.000 Euro

9. 17 04/526 02 Rechtskosten - 100.000 Euro

10. 17 05/871 01 Inanspruchnahmen aus Bürgschaften - 16.000.000 Euro

11. 17 09/212 01 Länderfinanzausgleich (Einnahme infolge Kauf Steuer-CD) + 3.000.000 Euro

12. 17 14/631 02 Zusatzversorgung - 5.500.000 Euro

13. 17 16/671 69 Erstattung an das Landesrechenzentrum - 500.000 Euro

14. 17 16/812 72 Zentrum für Informationsverarbeitung (Hardware) - 3.000.000 Euro

15. 18 25/758 01 Vorarbeitskosten - 2.000.000 Euro


Begründung:


Zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit soll die Investitionspauschale wieder eingeführt werden. Damit können auch die Kommunen in die Lage versetzt werden, notwendige Investitionen durchzuführen, die eine Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt nicht leisten können.


Zu 1.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 2 537 710 Euro bzw. 1 631 500 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 2 000 000 Euro ist vertretbar.


Zu 2.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 70 862 Euro bzw. 99 368 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 82 100 Euro ist vertretbar.


Zu 3.: Die LEG soll künftig nicht nur die Darlehen selbst, sondern auch die anfallenden Zinsen auf die Darlehen aus den Erlösen ihrer Tätigkeit bezahlen. Eines besonderen Zuschusses durch das Land bedarf es nicht.


Zu 4.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 26 Millionen Euro bzw. 24 Millionen Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 22 Millionen Euro ist vertretbar.


Zu 5.: Um die bisher von der Stiftung FamilienSinn geleisteten Ausgaben auch nach der Auflösung der Stiftung tätigen zu können, muss der Ansatz in diesem Titel erhöht werden.


Zu 6.: Durch erhöhten Holzeinschlag sollen insgesamt 10 Millionen Euro Mehreinnahmen erzielt werden. Nach Abzug der Erntekosten und von Mehrausgaben zugunsten einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung verbleiben 2,6 Millionen Euro, die hier zur Deckung herangezogen werden können.


Zu 7.: In diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 642 447 Euro bzw. 653 452 Euro eingenommen. Eine Erhöhung des Ansatzes für 2010 auf 650 000 Euro ist vertretbar.


Zu 8.: Die Stiftung FamilienSinn soll aufgelöst werden. Das Stiftungskapital beträgt 34 Millionen Euro. Aus Gründen der vorsichtigen Veranschlagung werden nur 33 Millionen Euro in Ansatz gebracht.


Zu 9.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 85 144 Euro bzw. 25 223 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 110 000 Euro ist vertretbar.


Zu 10.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 11 660 276 Euro bzw. 13 265 747 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 20 Millionen Euro ist vertretbar.


Zu 11.: Infolge von Selbstanzeigen und dem Ankauf der so genannten Steuer- CD kommt es zu Mehreinnahmen. Ein Teil der noch im Haushaltsjahr 2010 zufließenden Mittel soll hier zur Deckung der Mehrausgaben verwendet werden.


Zu 12.: Der Anteil des Bundes erhöhte sich zum 1. Januar 2010 von 38 v.H. auf 40 v.H. Bei gleich bleibenden Gesamtkosten senkt sich der Landesteil entsprechend.


Zu 13.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 1 457 180 Euro bzw. 1 795 711 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 2 000 000 Euro ist vertretbar.


Zu 14.: Aus diesem Titel wurden in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 4 788 752 Euro bzw. 3 070 909 Euro verausgabt. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 5 000 000 Euro ist vertretbar.


Zu 15.: Aus diesem Titel wurden im Haushaltsjahr 2008 1 250 480 Euro verausgabt und im Haushaltsjahr 2009 sogar minus 3 457 464 Euro (also Rückflüsse) verbucht. Eine Kürzung des Ansatzes für 2010 auf 1 000 000 Euro ist vertretbar.

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