UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/184 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/184 -


I. Die Landesregierung wird aufgefordert, darüber zu berichten, welche Maßnahmen sie plant bzw. schon unternimmt, um die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und möglichst zeitnah in Thüringen umzusetzen.


Im Rahmen des Berichts sollte die Landesregierung auf folgende Probleme bzw. Gesichtspunkte eingehen:

1. Position Thüringens hinsichtlich der Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der o. g. UN-Konvention (vgl. Bundesratsdrucksache 663/09)

2. Darstellung, inwieweit sich die Landesregierung Inhalte und Bewertungen des Berichts der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe (Bundestagsdrucksache 16/13829), insbesondere mit Blick auf die UN-Konvention zu eigen macht. Dies sollte auch Aussagen darüber enthalten, welche Aussagekraft der Bericht hinsichtlich der Situation behinderter Menschen in Thüringen entfaltet.

3. Stellungnahme zu der Frage, warum seit dem Jahr 2004 kein Bericht zur Situation behinderter Menschen im Freistaat Thüringen mehr erstellt wurde

4. Stellungnahme zu der Frage, welche Aufgaben, Kompetenzen der Landesbehindertenbeirat und der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der o. g. UN-Konvention erfüllen bzw. erhalten soll


II. Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. sich im Bundesrat und in anderen Gremien (z. B. Fachministerkonferenzen) an Erarbeitung und Verwirklichung des "nationalen Aktionsplans" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen so intensiv wie möglich und mit eigenen Vorschlägen zu beteiligen, dazu gehören beispielsweise die Forderungen nach einem "Normcheck" des Bundesrechts auf seine Vereinbarkeit mit der UN-Konvention und die Schaffung von - auch längerfristigen - Förderprogrammen (z. B. fünf Jahre und mehr), insbesondere zur Unterstützung von Projekten zur Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene;

2. dem Landtag bis spätestens 5. Mai 2011 einen schriftlichen Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen vorzulegen; dieser Bericht soll unter Einbeziehung von externem Sach- und Fachverstand und unter Beteiligung von Interessenvertretungen und Organisationen der Selbstvertretung behinderter Menschen in Thüringen erarbeitet werden; neben einer Bestandsaufnahme der Situation soll er auch eine Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie konkrete Handlungsvorschläge enthalten - auch mit Blick auf eine wirksame Umsetzung der UN-Konvention;

3. auf Landesebene alle notwendigen Schritte anzugehen, um die Inhalte der UN-Konvention in eigener politischer Verantwortung so weitgehend wie möglich wirksam werden zu lassen. Dazu gehören:

a) Erarbeitung eines "Landes-Aktionsplans" für Thüringen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen auf Landesebene;

b) ein "Normcheck" aller in Thüringen geltenden und geplanten rechtlichen Regelungen auf Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und mit dem Gleichstellungsgebot zugunsten behinderter Menschen in Artikel 2 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen und Umsetzung des sich aus dieser Überprüfung ergebenden Handlungsbedarfs (beinhaltet ggf. auch Vorschläge zum Erlass neuer Regelungen);

c) Überprüfung des Verwaltungshandelns der Thüringer Behörden auf ihre "Diskriminierungsfreiheit" mit Blick auf die Situation behinderter Menschen und Umsetzung des sich aus dieser Überprüfung ergebenden Handlungsbedarfs;

d) Schaffung flächendeckender Kommunikationsstrukturen zur Einbindung von Sach- und Fachverstand von außerhalb der Verwaltung in den Umsetzungsprozess; dabei sollte der Grundsatz der Selbst-Interessen-Vertretung behinderter Menschen umfassend berücksichtigt werden;

e) Absicherung der Wirksamkeit der Umsetzungsaktivitäten durch ein Verfahren der kontinuierlichen Evaluation durch unabhängige wissenschaftliche Begleitung;

f) Erweiterung der Kompetenzen des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen für die Belange behinderter Menschen (z. B. Beanstandungsrecht gegenüber "säumigen" Behörden);

g) Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Schaffung und Unterstützung von Förderprogrammen und Projekten zur Umsetzung der UN-Konvention auf Landesebene; dazu gehört auch die Senkung bürokratischer Hürden für Erhalt bzw. Zuweisung von Fördermitteln;

h) Umfassende Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der UN-Konvention.


Begründung:


Die nun für die Mitglieds- bzw. unterzeichnenden Vertragsstaaten geltende UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen stellt einen politischen und rechtlichen Paradigmenwechsel dar. Durch die Verpflichtung auf konkrete Gleichstellungsmaßnahmen soll so umfassend wie möglich in allen Bereichen des gesellschaftlichen (Alltags-)Lebens gleiche Teilhabe für behinderte Menschen durchgesetzt werden (Stichwort: Inklusion). Die sich aus der UN-Konvention ergebenden Handlungspflichten zur wirksamen und möglichst zeitnahen Umsetzung betreffen nicht nur die Bundesebene, sondern auch die Ebene der Länder und Kommunen. Mit der Entschließung über die Erarbeitung eines "nationalen Aktionsplans" hat der Bundesrat am 18. September 2009 dazu ein wichtiges politisches Signal gesetzt. Thüringen kommt in diesem Umsetzungsprozess eine besondere Verantwortung zu, nicht zuletzt, weil in Artikel 2 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen ein umfassendes Gleichstellungsgebot zugunsten behinderter Menschen verankert ist, das zu konkreten Umsetzungsaktivitäten verpflichtet.

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