Zukunft der Thüringer Hochschullandschaft - Evaluation des Thüringer Hochschulgesetzes

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1416 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1416 -


Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, zu berichten

- wie sie generell die Situation an den Thüringer Hochschulen nach der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahre 2007 bewertet,

- wie sie die Kritik an der "Machtkonzentration" des Präsidiums vor den anderen Hochschulgremien beurteilt und ob sie die Stellung des Senats ausbauen will,

- ob und wie sie die eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten von Studierenden- und Personalratsvertretern beseitigen will,

- wie sie die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten stärken und fördern will,

- ob und wie sie die Gewährung des Promotionsrechts, den Aufbau eines akademischen Mittelbaus und die Einführung von Juniorprofessuren für Fachhochschulen voranbringen will,

- welche Vorstellungen die Landesregierung bei der weiteren Umsetzung des Bachelor-Master-Systems und zur Verbesserung des erweiterten Hochschulzugangs verfolgt,

- welche Position sie zu der von den Hochschulen geforderten Weiterentwicklung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen bezieht,

- wie sie den Gegensatz zwischen Forderungen nach Autonomie und Globalhaushalten auf der einen Seite mit den Kontrollmöglichkeiten durch das Finanzsteuerungsinstrument LUBOM und die Kompetenzdichte des Hochschulrates auf der anderen Seite auflösen will,

- welche Überlegungen in der Landesregierung für die Zukunft bei den festgelegten Gebühren und zur Fortschreibung des Hochschulpaktes existieren.


Begründung:


Am 10. Februar 2010 fand an der Fachhochschule Erfurt auf Initiative des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der 1. Thüringer Hochschulgipfel statt. Auf diesem referierten sowohl Minister Matschie als auch sein Staatssekretär Prof. Dr. Deufel über eine geplante Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Es wurde dabei angekündigt, dass sich das Ministerium mehr auf eine Rolle als Servicedienstleister konzentrieren werde und mehr Autonomie den Hochschulen gewährt werden solle. Zudem wolle man die Ziel- und Leistungsvereinbarungen als auch das Finanzsteuerungsinstrument LUBOM (Leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe) "differenziert fortsetzen".

Bislang ist außer einer Befragung der Hochschulen noch keine Initiative vom Ministerium ausgegangen, darum sollte die Landesregierung ihre Planungen dem Landtag darlegen.

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