Berufsstand der Hebammen und Entbindungshelfer retten - Ergebnisse des IGES-Gutachtens umsetzen

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4550

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4550


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gumprecht, Dr. Hartung, ich habe keine Argumente gehört, die für eine Ablehnung unseres Entschließungsantrags wirklich schlüssig sind, ich habe nur Ausreden gehört.


(Beifall DIE LINKE)


Dr. Hartung, ich bezweifle und stelle hier die Frage an Sie, die müssen sie mir auch nicht beantworten, ob Sie wirklich die IGES-Studie gelesen haben, denn wenn Sie diese gelesen hätten, dann hätten Sie genau die Argumente für unseren Entschließungsantrag in I., wo die Punkte aufgeführt worden sind, also die Fragestellung, gefunden. Aber wer ignorant ist, der handelt so, wie Sie das gerade angekündigt haben. Sie wollen sich nicht mit unserem Entschließungsantrag befassen. Dr. Mertens, ich habe nicht gewusst, dass die Landesregierung über die Sommerpause ihre Arbeit einstellt.


(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)


In Punkt III steht nur drin, sie mögen im September berichten. Da steht nicht drin, dass Sie schon eine Bundesratsinitiative gemacht haben sollen, sondern nur über die Aktivitäten berichten. Über Aktivitäten berichten heißt auch, wir sind dabei, wir sind auf dem Weg und bereiten eine Bundesratsinitiative vor oder man hätte uns unsere Fragen beantworten können. Soweit von meiner Seite.


Noch eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Koppe: Ja, wir sind der Auffassung, dass man mit dieser 5-Prozent-Klausel einen neuen Schritt gehen sollte, denn eine Kappungsgrenze für die Versicherungsbeiträge in den Hebammenversicherungen ist rechtlich zulässig und begründbar, denn es geht um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, die zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehört. Deshalb darf die Pflicht zur Berufshaftpflicht der berufstätigen Hebammen nicht zur Existenznot oder zur Insolvenz führen. Genau das sind die Punkte, die wir hier aufgeschrieben haben und die wir einfach gern geprüft haben möchten.


Wir haben bereits gemeinsam festgestellt, wir haben in den zurückliegenden Jahren mehrfach über die Problematik der Hebammen und Entbindungspfleger hier in dem Landtag gesprochen. Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE und eine Vielzahl von Selbstbefassungsanträgen sind bereits genannt worden. Ich will mich auf die ganze Problematik der Finanzierung und der Berufshaftpflicht zurückziehen, die eigentlich dazu geführt haben, die Diskussion um die Existenz des Berufes in den zurückliegenden Jahren immer wieder intensiver zu beleuchten. Es ist richtig, dass diesbezüglich in den letzten Tagen Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir wissen und konnten zur Kenntnis nehmen, dass die Hebammen jetzt für eine Geburt im Geburtshaus 25,60 € und für eine Hausgeburt 78,00 € zusätzlich erhalten, um somit die gestiegenen Prämien etwas zu minimieren, aber man muss auch sagen, mit diesen erhöhten Zahlungen bei Geburten wird nur ein Teil der erhöhten Haftpflichtversicherungen der letzten Jahre kompensiert, und zwar von 2010 auf 2012, und das macht die Sache nicht besser. Eine wirkliche Lösung der Problematik ist also nicht gegeben. Das habe ich auch aus Ihren Reden herausgehört. Darum haben wir uns auf den Weg gemacht, mit unserem Entschließungsantrag genau die Probleme aufzunehmen und noch einmal näher zu beleuchten.


Für die Mädels und Jungs hier oben auf der Tribüne möchte ich die Thematik noch einmal etwas plastischer darlegen, um was es denn geht: Vor 20 Jahren mussten freiberufliche Hebammen für eine Jahresprämie umgerechnet 179 € bezahlen. Bis zum Jahr 2009 stieg die Prämie um das 13-Fache, ich wiederhole, um das 13-Fache auf 2.370 €. In der Zeit konnte man leider auch feststellen - das sind Zahlen vom Bundesverband -, dass sich der Anteil der Hebammen, die neben der Schwangerschaftsversorgung und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe angeboten haben, in den letzten Jahren um 23 Prozent verringert hat. Das hat auch etwas mit der gestiegenen Haftpflichtprämie zu tun und davor sollten wir die Augen nicht verschließen.


Es ist schon ein Skandal, wenn sich die Haftpflichtprämie zum 1.7. dieses Jahres auf 4.242 € erhöht hat.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben die Kinder bestimmt verstanden.)


Das ist im Vergleich zu 1992, und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, das Dreiundzwanzigfache. Wer hat das in anderen Berufsgruppen so erlebt, welche Berufsgruppe frage ich Sie an der Stelle? Darum ist es notwendig, dass Politik eingreift! Auch hier noch einmal meine Forderung auf Bundesebene hier zukünftig mehr finanzielle Möglichkeiten für die Finanzierung der Hebammen auf den Weg zu bringen. Ich muss noch einmal sagen, die Erhöhung, die jetzt ausgehandelt worden ist für die Hausgeburten und Geburtshausgeburten von 25 bzw. 78 € ist lächerlich. Nun gut.


Wir wollen als LINKE nicht, dass dieser unakzeptable Zustand, dass eine Berufsgruppe im Prinzip über eine Berufshaftpflicht erpressbar wird, dass dieser untragbare Zustand sich weiter zementiert. Hier müssen Änderungen einhergehen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen, haben wir auch unseren Entschließungsantrag formuliert und eingebracht. Dieser Entschließungsantrag in der Drucksache 5/4751 ist auf vier Säulen gebettet. Erstens ein Prüfauftrag, zweitens eine Aufforderung, dass die Landesregierung Maßnahmen einleiten soll, drittens eine Bundesratsinitiative und viertens natürlich eine Berichterstattung. Ich sage auch noch einmal, unseren Entschließungsantrag haben wir nicht so im dunklen Kämmerlein aus den Fingern gesaugt, sondern er ist abgesprochen mit der Vorsitzenden des Landesverbands der Hebammen, Frau Pirrhs. Wir haben ihn also gemeinsam beredet und da sind die Grundideen des Landesverbandes wiederzufinden.


Wir hätten uns gefreut, werte Kolleginnen der GRÜNEN, Sie hätten Ihren Antrag nicht geändert, weil wir der Auffassung sind, dass genau das, was Sie aus ihrem ursprünglichen Antrag rausgestrichen haben, noch nicht geklärt ist und dass Politik sich doch einsetzen muss, damit höhere Beiträge gezahlt werden. Wir sind auch der Auffassung, da bin ich ja bei Ihnen, Frau Siegesmund, dass wir eine Bewertung brauchen, dass wir informiert werden müssen und dass die Statistiken so geschrieben werden müssen und dass wir die Zahlen vorgelegt bekommen, aber das ist eben nicht alles. Aus dem Grunde, wie bereits erwähnt, unser Entschließungsantrag mit den unterschiedlichen Punkten.


Ich möchte noch einmal auf einen Punkt eingehen, der vonseiten der FDP kritisiert worden ist, den ich bereits in der Diskussion erwähnt habe und zwar die Regelung der 5-Prozent-Klausel. Ich denke schon, dass es bei einem Jahresverdienst von 14.000 oder 15.000 €, den Hebammen haben, auch machbar wäre, wenn 5 Prozent als Versicherungsobergrenze gezahlt würden. Das würde ungefähr 775 € ausmachen, bei einem doppelten Verdienst, sprich von 24.000 € im Jahr, wären das natürlich 1.200 €. Natürlich werden Sie jetzt aufschreien und werden uns erklären, das ist viel zu gering. Aber die freiberuflich tätige Hebamme muss auch von ihrem Geld, das sie schwer erarbeitet, leben können.


(Beifall DIE LINKE)


Das kann sie im Moment mit den Zahlen, die die Krankenkasse rüberreichen, nicht. An dem Punkt noch einmal: Lassen Sie es sich noch einmal durch den Kopf gehen und unseren Entschließungsantrag im Ausschuss diskutieren. Dann holen wir auch gerne noch einmal eine rechtsförmliche Prüfung von Ihnen mit ein, denn wir haben es rechtsförmlich geprüft. Dann wissen wir, wir sind auf der sicheren Seite mit unseren Forderungen.

An der Stelle sage ich auch Danke an die Hebammen, dass sie nicht dem Vorschlag beigetreten sind, einfach nur eine 5- bis 10-prozentige Erhöhung ihrer Gehälter hinzunehmen. Bei einem Durchschnittsverdienst von 7,50 € in der Stunde würden 10 Prozent ja 75 Cent ausmachen und das ist ein Skandal. Hier sehe ich auch die Landesregierung an unserer Seite, an unserem Antrag. Denn wenn ich heute die Zeitung aufschlage und ihren Kampf für Mindestlohn lese - und da ist Mindestlohn bei mir nicht 8,50 €, sondern 10 € -, sage ich, auch die Landesregierung müsste sich dafür einsetzen, dass


(Beifall DIE LINKE)


mindestens 10 € bei den Hebammen gezahlt werden. In dem Sinne danke ich Ihnen und fordere die Überweisung an den Ausschuss. Danke.



 


 




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