Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 - Erste Beratung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 - Erste Beratung


Frau Präsidentin! Frau Künast, die Bemerkung der Polemik will ich ganz strikt von uns weisen.


(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Warum?)


Das sage ich Ihnen. Denn wenn Sie es wirklich ganz ernst genommen hätten, hätten Sie diesen Gesetzentwurf, der nun - weiß Gott - nicht so viel Arbeit macht, denn man hat ja nur die Zahlen von 220 auf 270 in den einzelnen Paragraphen, also um immer 50 €, erhöht, bereits mit Einbringung des Landeshaushalts 2010


(Beifall DIE LINKE)


hier als Begleitgesetz vorlegen können. Soviel Arbeit, Frau Künast - und da müssen Sie nicht abwinken -, hat das - denke ich - nicht gemacht.

Ein zweiter Punkt: Herr Gumprecht sagte vorhin hier, man müsse an die Zukunft des Landes denken. Ja, man muss an die Zukunft des Landes denken. Ich denke schon, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht die Zukunft des Landes Thüringen aufs Spiel setzen wollen. Im Gegenteil, das einkommensunabhängige Landesblindengeld nehmen sie doch nicht und legen es auf die hohe Kante, sondern es wird investiert, investiert in Leistungen, die meine Vorrednerinnen hier bereits genannt haben, in Assistenzleistungen, in Ausgaben, in Güter, die benötigt werden und die Investitionen fließen dann in den Kreislauf zurück. Ich denke schon, es ist auch Zukunftsgeld, wenn wir hier vom Landesblindengeld sprechen.

Sie haben vorhin, meine sehr geehrten Damen und Herren, immer von drei Säulen gesprochen, einmal das einkommensunabhängige Landesblindengeld, dann die Stiftung und die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Lassen Sie mich noch eines dazu sagen: Wer sich die Zahlen angeschaut hat, auch die Zahlen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, konnte genau lesen und auch in den zurückliegenden Jahren die Statistik vergleichen: Nur ca. 1.200 betroffene blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen hatten überhaupt Anspruch auf das einkommensabhängige Blindengeld, das heißt, sie mussten sich vorher mit ihrer Vermögenslage - auf deutsch gesagt - nackig machen und wer mehr wie 2.500 € auf dem Konto hat, hat überhaupt keinen Anspruch mehr. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass genau das ein Punkt ist, den ganz viele blinde und sehbehinderte Menschen gar nicht auf sich genommen haben. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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