Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 - Zweite Beratung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 - Zweite Beratung


Frau Präsidentin, liebe Anwesende auf der Tribüne, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip ist alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem. Auch wir, die Fraktion DIE LINKE, steht für ein auskömmliches Blindengeldgesetz. Meine Kollegin Siegesmund hat bereits ausführlich und sehr detailliert aufgezeigt, wie die Odyssee des Landesblindengeldes in den letzten 16 Jahren hier im Lande Thüringen verlaufen ist. Dem ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen. Ja, die Ausstellung, von der auch meine Kolleginnen und Kollegen bereits alle erzählt haben, die gestern eröffnet wurde, hat auch bei mir so eine Art Hoffnungsschimmer erweckt. Erstens den Hoffnungsschimmer - als ich die Einladung in der Hand hielt -, dass die Landtagsverwaltung ein gutes Timing hätte, sozusagen zeitgleich mit der Verabschiedung eines Landesblindengeldgesetzes eine Ausstellung hier im Foyer zu präsentieren. Aber wir wissen alle, das ist mehr oder weniger nur dem Zufall geschuldet, weil die Landesregierung nicht eher aus den Startlöchern kam mit einem vorgelegten Gesetzentwurf. Darum passt es trotzdem recht gut. Wenn ich mich so zurückerinnere an die letzten 24 Stunden, als die Landtagspräsidentin Frau Diezel die Rede gehalten hat zu der Eröffnung, dachte ich: Toll! Hier wird alles gesagt. Die Diskussion heute hier in dem Landtag zum Thema „Landesblindengeld“ wird harmonisch sein und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE dem kann eigentlich nur zugestimmt werden, weil genau das - ein auskömmlicher Nachteilsausgleich - auch durch Frau Diezel immer wieder formuliert worden ist. Ich denke auch, meine werten Kolleginnen und Kollegen, die die Ausstellung hier so oft zitiert haben, und die Bilder, die uns zum Zeigen an die Wand gehangen worden sind - diese Ausstellung konnte nur in Norwegen fotografiert werden, denn genau dort wird ein Nachteilsausgleich gezahlt, der auskömmlich ist für Menschen mit Behinderungen und halt in Thüringen und Deutschland nicht, sondern nur in skandinavischen Ländern. Ich glaube, das ist auch der Punkt, warum die Bilder aus Norwegen kommen und nicht aus Thüringen.


Werte Kolleginnen und Kollegen, der Nachteilsausgleich - und das haben Sie auch bereits mehrfach erwähnt - ist für Menschen mit Behinderungen und somit auch für blinde und sehbehinderte Menschen ein ganz wichtiges Element, um eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu realisieren. Wir haben auch schon mehrfach erwähnt, dass der Sozialausschuss eine Anhörung gemacht hat, eine schriftliche Anhörung von Vereinen und Verbänden, die sich natürlich durchweg erstmal positiv dazu geäußert haben, dass es nun endlich eine Erhöhung um 50 € Blindengeld geben soll, aber - und das ist auch mehrfach erwähnt worden - es wurde auch gleichzeitig immer wieder gesagt, die 50 € sind bei Weitem nicht ausreichend. Hier möchte ich einfach noch einmal zitieren aus den schriftlichen Anhörungsberichten, die uns vorliegen. So hat zum Beispiel der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen uns bestätigt, ja, sie sind grundsätzlich damit einverstanden und sie begrüßen, dass es eine Erhöhung um 50 € gibt. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass wir mit der beabsichtigten Blindengelderhöhung um 50 € eine der letzten Positionen im Vergleich mit den anderen Bundesländer einnehmen und wir hinter Brandenburg und hinter Niedersachsen die drittvorletzte Position einnehmen. Diese Position und diese Stellung ist einfach nicht schönzureden. Der Blinden- und Sehbehindertenverband hat auch in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein auskömmliches Landesblindengeld in Bezug auf die Aufwendungen, die Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blinde haben, im Prinzip 608 € sei. Das ist genau die Höhe, die nach Blindenhilfe SGB XII gezahlt wird. Weiterhin formulierte auch der Landesverband der Blinden und Sehbehinderten, dass wir das als ersten Schritt nur sehen können und dass eine weitere Erhöhung hinsichtlich des Landesblindengeldes unbedingt notwendig ist. Ähnlich äußerte sich der Verein der Blinden und Sehbehinderten im Studium und Beruf e.V. Sie sagten auch, 50 € sind ein erster Schritt, jedoch eine tatsächliche blindheitsbedingte Mehraufwendung ist damit keinesfalls zu klären.


Dass der Thüringer Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund sich auch kritisch geäußert haben, was die Vorfinanzierung vonseiten der Kommunen und Landkreise betrifft, wurde bereits gesagt, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich denke auch, dass hier die Landesregierung mit der Formulierung im Gesetz etwas kreativer hätte umgehen können, so dass die Kommunen nicht ein halbes Jahr in Vorleistung treten. Die Finanzschwäche der Kommunen ist uns wohl bekannt.


(Beifall DIE LINKE)


Die LINKE hat bereits zum Haushalt 2010 in ihrem Änderungsantrag darauf aufmerksam gemacht, dass wir für eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 100 € sind. Diesbezüglich, denke ich, ist es nur richtig, wenn wir heute noch einmal einen Antrag vorlegen, der nicht die 220 € bzw. 270 € Landesblindengeld als Forderung aufnimmt, sondern die 320 €. Wir haben - und das habe ich heute Morgen im Radio öfter gehört, warum dieser Antrag von der CDU und SPD abgelehnt wird, man sagte, er sei nicht durchfinanziert und er sei nicht machbar - in unserem Änderungsantrag zum Haushalt eine Kofinanzierung vorgelegt. An dieser Stelle kann ich nur festhalten, wir sind nicht aus Wolkenkuckucksheim und fordern nicht das, was nicht realisierbar ist, sondern wir haben eindeutige Prämissen festgelegt. Hier sage ich auch, wenn man gewollt hätte, hätte man schon einen Zuschuss aus den Lottomitteln nehmen können, um auch Landesblindengeld kozufinanzieren. Für ca. 5.000 Betroffene hier in Thüringen, denke ich, wären ca. 3 Mio. € mehr machbar gewesen.


(Beifall DIE LINKE)


Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und SPD, Ihr Änderungsantrag, den Sie gestern noch in den parlamentarischen Gang gegeben haben, ist für unsere Begriffe eigentlich nicht notwendig, denn das, was hier noch einmal geregelt wird, ist bereits in einer Richtlinie der EU alles aufgeschrieben und dieses wird im Prinzip seit 2004 in Thüringen umgesetzt. Es schadet nichts, es ist doppelt gemoppelt, so schön, wie man das nennt. Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber ich denke schon, es ist auch auf anderer Ebene bereits alles dazu geklärt worden.

Werte Abgeordnete, die Fraktion DIE LINKE hat also den Antrag auf 100 € mehr Landesblindengeld jetzt in die Diskussion gebracht. Wir werden ihn zur Abstimmung stellen. Sollte unser Änderungsantrag nicht durchkommen, so wird sich meine Fraktion dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten. Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf aufmerksam machen und da kann ich auch meiner Vorrednerin zustimmen, der Kollegin Siegesmund: Wir sehen schon, dass es einen Nachteilsausgleich für alle betroffenen Behinderten in Thüringen, aber auch in Deutschland geben muss. Wir sehen auch, dass wir in Thüringen an dem nächsten Schritt für einen Nachteilsausgleich für Gehörlose weiter arbeiten müssen. Da sind wir weiß Gott auch erst am Anfang. Wir sagen Ihnen bereits heute, dass die Fraktion DIE LINKE auch da in den kommenden Monaten konstruktive Vorschläge einbringen wird, damit Nachteilsausgleich nicht nur auf dem Papier steht, sondern in Wirklichkeit, in der Realität, im Leben umgesetzt wird. 
Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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